Games Music Hörbücher Gymondo MyTone Alle Services
vodafone.de

Darf mein Arbeitgeber bestimmen, was ich in der Pause mache?

Kurz mal den Kopf freikriegen: Manche gehen in der Pause gerne eine Runde zum Sport, andere wollen den Einkauf erledigen. Was aber, wenn der Arbeitgeber Vorschriften zur Pause macht?
Arbeitgeber Pause
Eine Runde auspowern: Wie Beschäftigte ihre Pause verbringen, ist ihnen in der Regel selbst überlassen. © Christin Klose/dpa-tmn

Friseurtermin, kurz ein Paket bei der Post abliefern oder zu Hause Essen kochen: Die Mittagspause ist für viele eine willkommene Gelegenheit, private Dinge in einem vollen Arbeitstag unterzukriegen. Aber dürfen Beschäftigte in der Pause überhaupt machen, was sie wollen? Oder kann der Arbeitgeber vorschreiben, wie und wo Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Zeit verbringen?

«Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer frei darin, zu entscheiden, wo er die Pause verbringt», sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Beschäftigte können also draußen spazieren gehen, ins Restaurant gehen oder Sport machen, wie ihnen beliebt. «Wobei natürlich die festgelegte Länge der Pause entscheidend ist», schränkt Meyer ein.

Arbeitgeber darf über Zeitpunkt der Pause bestimmen

Nur unter bestimmten Umständen sind dem Fachanwalt zufolge Fälle vorstellbar, in denen der Arbeitgeber zum Beispiel eine Pause auf dem Betriebsgelände vorschreiben kann. Denkbar sei das etwa, wenn Beschäftigte sich vor dem Verlassen des Betriebsgeländes aus Sicherheitsgründen erst noch langwierig umziehen müssen.

«Ab einer bestimmten Betriebsgröße haben Arbeitgeber aber grundsätzlich auch die Verpflichtung, geeignete Pausenräume vorzuhalten», sagt Meyer.

Wo und wie Beschäftigte ihre Pause verbringen, ist ihnen also in der Regel selbst überlassen. Über das «Wann» kann der Arbeitgeber allerdings entscheiden. «Der Arbeitgeber hat das Direktionsrecht und kann bestimmen, wann die Pause genommen werden muss», sagt Meyer. Die gesetzlich festgelegten Zeiten für Ruhepausen sind dabei einzuhalten.

Zur Person: Peter Meyer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Doro Pesch
Musik news
«Queen of Metal» Doro Pesch wird 60
Schauspielerin Ruth Maria Kubitschek
People news
Ruth Maria Kubitschek schrieb als «Spatzl» TV-Geschichte
Black Clover Staffel 4: Alle Infos auf einen Blick
Tv & kino
Black Clover Staffel 4: Alle Infos auf einen Blick
Pokémon GO: Die Feldforschungen und Events im Juni 2024
Handy ratgeber & tests
Pokémon GO: Die Feldforschungen und Events im Juni 2024
Pixel 8a vs. Galaxy S23 FE: Welches ist das geeignete Mittelklasse-Handy für Dich?
Handy ratgeber & tests
Pixel 8a vs. Galaxy S23 FE: Welches ist das geeignete Mittelklasse-Handy für Dich?
Apple-Account: Das musst Du zur neuen Apple-ID wissen
Das beste netz deutschlands
Apple-Account: Das musst Du zur neuen Apple-ID wissen
Henry Maske und Manfred Wolke
Sport news
Box-Trainer Manfred Wolke mit 81 Jahren gestorben
Kassenbons entsorgen
Wohnen
Richtige Mülltrennung: Was kommt in welche Tonne?