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Kein von AfD geplanter Untersuchungsausschuss zu Corona

Die AfD will in einem Untersuchungsausschuss die Maßnahmen während der Corona-Pandemie prüfen lassen. Andere Parlamentarier haben hier verfassungsrechtliche Bedenken.
Corona-Pandemie
Eine Corona-Maske liegt auf einem nassen Gehweg in Frankfurt. © Frank Rumpenhorst/dpa

Ein von der AfD geplanter Untersuchungsausschuss zur Corona-Pandemie wird in Hessischen Parlament zunächst nicht eingesetzt. Auf Antrag der anderen Landtagsfraktionen nach einer hitzigen Debatte mit vielen Zwischenrufen soll sich wegen verfassungsrechtlicher Bedenken zunächst der Hauptausschuss mit dem Antrag beschäftigen. Mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und Grünen wurde am Mittwoch der Antrag dann zur Überprüfung an den Hauptausschuss verwiesen. Dieser sollte noch am Abend tagen. 

Um einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, sind 20 Prozent der Abgeordnetenstimmen nötig. Das sind 27 der 133 Abgeordneten. Die AfD-Fraktion besteht derzeit aus 26 Mitgliedern. Der fraktionslose Abgeordnete Sascha Herr unterstützt den Antrag. Die AfD-Parlamentarier haben ihn einst nicht in ihren Reihen aufgenommen unter Verweis auf Kontakte zu Neonazis, die er selbst bestreitet. Nach Angaben der AfD soll der Untersuchungsausschuss «sachliche Aufklärung» nach «beispiellosen Grundrechtseinschränkungen» in Corona-Zeiten leisten. Thematisiert werden sollen etwa der Lockdown, Impfungen und Maskenpflicht.

Man versuche diesem Corona-Ausschuss «die Zähne zu ziehen», sagte der AfD-Politiker Volker Richter, in der Debatte am Mittwoch. «So würde nur jemand handeln, der etwas zu verbergen hat.» Den Bürgern seien ihre Rechte genommen und sie seien zu Tests und Impfungen gezwungen worden. Der Antrag der AfD sei verfassungskonform.

Parteien sehen Antrag der AfD als verfassungswidrig

«Der vorgelegte Einsetzungsbeschluss der AfD-Fraktion ist aus unserer Sicht verfassungsrechtlich bedenklich», sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU, Ingo Schon. Er verstoße in Teilen gegen elementare Grundsätze der Verfassung. Er überschreite zudem die Untersuchungskompetenz des Landes. «Weder die Handlungen von Bundesbehörden wie dem Robert-Koch-Institut oder dem Paul-Ehrlich-Institut, noch Gremien, etwa die Ministerpräsidentenkonferenz, fallen in den Zuständigkeitsbereich des Landes Hessen.»

«Es geht hier nicht um Parteipolitik. Es geht einzig und allein um das Verfassungsrecht», sagte die SPD-Abgeordnete Lisa Gnadl. Der AfD gehe es nicht um Aufklärung, sondern um Anklage. Für die hessische SPD stehe es außer Frage, die Aufarbeitung nicht auf den parlamentarischen Raum zu beschränken, so wie es die AfD mit dem Untersuchungsausschuss fordere, teilte Generalsekretärin Josefine Koebe am Mittwoch mit. Was unsere Gesellschaft nicht weiterbringe, sei die krampfhafte Suche nach Schuldigen. Die Grünen-Politikerin Kathrin Anders sprach von einem «Papier der Schande». Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP, Oliver Stirböck sagte: «Ein Untersuchungsausschuss braucht einen verfassungsgemäßen Einsetzungsauftrag – keinen, bei dem die Verfassungswidrigkeit entscheidender Passagen ins Auge springt.»

Kritik an Zusammenarbeit mit fraktionslosem Abgeordneten Herr

Alle Parteien kritisierten die AfD wegen ihrer Zusammenarbeit mit den fraktionslosen Abgeordneten Herr. «Einen Untersuchungsausschuss als Show-Veranstaltung der AfD und von Gnaden eines Abgeordneten mit Kontakten zur Neonazi-Szene braucht es in Hessen ganz sicher nicht», sagte Anders. Der AfD scheine es eher um parteipolitische Instrumentalisierung und Spaltung zu gehen, sagte Schon. Dafür sei sie sich nicht einmal zu schade, mit dem Abgeordneten Herr zusammenzuarbeiten.

© dpa
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