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Verteidigung fordert Freispruch für Höcke

In einer Rede hat AfD-Politiker Björn Höcke einen Nazi-Spruch verwendet. Dass die Parole verboten ist, wusste er nicht, so die Verteidiger des Politikers. Deshalb fordern sie nun einen Freispruch.
Gerichtssaal
Das Strafgesetzbuch und Akten liegen in einem Gericht auf dem Tisch. © Swen Pförtner/dpa/Symbolbild

Im Prozess gegen den AfD-Politiker Björn Höcke wegen der Verwendung eines verbotenen Nazi-Spruchs hat die Verteidigung am Dienstag vor dem Landgericht in Halle einen Freispruch gefordert. Der Spruch sei eigentlich vergessen gewesen, sagte Verteidiger Ralf Hornemann in seinem Schlussvortrag am Dienstag. Nicht Höcke, sondern die Staatsanwaltschaft habe dafür gesorgt, dass ihn nun zahlreiche Menschen kennen. 

Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung gefordert. Sie hatte Höcke vorgeworfen, wissentlich die Losung «Alles für Deutschland» in einer Rede in Merseburg im Mai 2021 verwendet zu haben. 

Für den Verhandlungstag am Dienstag wird auch das Urteil der zuständigen Kammer erwartet. Das Gericht hatte zuvor eine Erklärung abgegeben, wonach es maximal eine Geldstrafe vorsieht. 

Höcke hatte die Vorwürfe gegen ihn vor Gericht wiederholt zurückgewiesen. Dass der 52 Jahre alte Politiker in der Vergangenheit auch als Geschichtslehrer gearbeitet hat, lasse nicht den Schluss zu, dass er von der Parole und ihrem Verbot gewusst haben müsse, sagte Hornemann. Der Rechtsanwalt hat beantragt, dass ein Gutachten von Sachverständigen eingeholt wird, sollte Höcke nicht freigesprochen werden. Diese sollen bestätigen, dass die Parole «nahezu vollständig unbekannt war». 

Höckes Rechtsanwalt Philip Müller sagte, ein Bezug zur NS-Zeit sei bei der Veranstaltung in Merseburg nicht vorgekommen. Über Windräder sei geschimpft worden, über die Grünen und über die Migrationspolitik. Es habe sich um eine spontane Rede Höckes gehandelt und es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die Parole planvoll oder vorbereitet verwendet worden sei.

© dpa
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