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Volocopter darf Piloten ausbilden: Musterzulassung fehlt

Zum Wochenende hin verbreitet der Flugtaxi-Hersteller Volocopter gute Nachrichten. Doch eine entscheidende Frage ist noch offen.
Hangar für elektrisch angetriebenes Flugtaxi Volocopter
Ein elektrisch angetriebenes Flugtaxi Volocopter macht bei der feierlichen Eröffnung eines Hangars für Volocopter einen Demonstrationsflug. © Bernd Weißbrod/dpa/Archivbild

Volocopter darf seine Flugtaxis vom Typ Volocity in Serie herstellen und Piloten an den senkrecht abhebenden und landenden Fluggeräten ausbilden. Für beides habe das Luftfahrtbundesamt die Zulassungen erteilt, erklärte das Unternehmen aus dem badischen Bruchsal. «Dies ist ein weiterer bedeutender Meilenstein auf dem Weg zur Einführung von elektrischen Flugtaxis in Städten auf der ganzen Welt», erklärte der für die Zertifizierung zuständige Volocopter-Manager Oliver Reinhardt laut Mitteilung vom Freitag. «Damit haben wir erneut unter Beweis gestellt, dass wir ein ernst zu nehmendes Luftfahrtunternehmen sind.» Die Musterzulassung für den angestrebten kommerziellen Passagierbetrieb bei den Olympischen Spielen in Paris steht allerdings weiter aus.

Ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums teilte die Einschätzung des Unternehmens, dass das Vorhaben sehr ambitioniert sei. Eine Volocopter-Sprecherin hatte Anfang der Woche erklärt, der Flugtaxi-Hersteller halte an den Plänen generell fest, es gebe aber Verzögerungen im Zulassungsverfahren. Das liege unter anderem daran, dass zum ersten Mal derartige Fluggeräte zugelassen würden. Man sei mit der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit Easa aber in einem konstruktiven Prozess.

Technische Voraussetzungen gegeben

Der Ministeriumssprecher erklärte: «Da die Volocopter GmbH bereits viele Test- und Demonstrationsflüge durchgeführt hat, spricht aus technischer Sicht nichts gegen einen Flugbetrieb bei den Olympischen Spielen.» Dreh- und Angelpunkt für den regulären Betrieb neuer Luftfahrzeuge sei aber die Musterzulassung, die die Easa erteilen müsse. Darauf aufbauend könne ein Luftverkehrsbetreiberzeugnis beantragt werden, das bei Vorliegen aller Voraussetzungen für in Deutschland ansässige Unternehmen vom Luftfahrbundesamt oder in Ausnahmefällen von der jeweiligen Landesluftfahrtbehörde erteilt werde.

«Um die Musterzulassung zu erhalten, sind in der Regel jahrelange Prüfprozesse zu durchlaufen, insbesondere geht es dabei um die Sicherstellung der Einhaltung der hohen Sicherheitsstandards in der Luftfahrt», erklärte der Sprecher. Abweichend davon könne eine vorläufige Verkehrszulassung mit Auflagen erteilt werden. Das Verfahren gehe schneller.

Mit Blick auf die genehmigte Serienproduktion erklärte der Parlamentarische Staatssekretär im Verkehrsministerium, Oliver Luksic (FDP): «Das Fliegen mit Flugtaxis rückt in greifbare Nähe.» Die Zulassung zeige, dass Deutschland bei der Herstellung von Flugtaxis Weltspitze sei. Mit der Industrie arbeite die Politik an einer Strategie für den Betrieb von Flugtaxis in Deutschland, in der alle technischen und rechtlichen Fragen unbürokratisch geklärt würden.

© dpa
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