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Versuchter Angriff auf Synagoge: Kein Verdächtiger ermittelt

Der Vorfall löste bundesweit Entsetzen aus. Wenige Tage nach dem Terrorangriff auf Israel werfen Unbekannte einen Brandsatz in Richtung einer Berliner Synagoge. Sie sind noch nicht gefunden.
Mahnwache nach versuchtem Anschlag auf Synagoge
Brennende Kerzen stehen vor Schildern mit der Aufschrift «Stop Antisemitismus» an dem abgesperrten Bürgersteig. © Sascha Meyer/dpa

Rund sieben Monate nach dem versuchten Anschlag auf eine Synagoge in Berlin ist nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft noch kein Tatverdächtiger ermittelt worden. Eine Behördensprecherin wollte auf Anfrage zunächst keine Angaben dazu machen, ob und welche Maßnahmen möglicherweise noch geplant sind, um die Täter zu ermitteln.

Nach damaligen Angaben der Polizei sollen in der Nacht zum 18. Oktober 2023 zwei vermummte Täter sogenannte Molotowcocktails in Richtung der Kahal Adass Jisroel Synagoge in der Brunnenstraße geworfen haben, die in einem Gemeindezentrum untergebracht ist. Nach Angaben der Ermittler schlugen die Brandsätze auf dem Bürgersteig nahe der Synagoge auf. Einer habe von Wachleuten der Polizei rechtzeitig gelöscht werden können. Der zweite Brandsatz erlosch.

Der Vorfall löste bundesweit Entsetzen aus. Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft zog die Ermittlungen an sich. Sie begründete dies unter anderem mit dem eskalierenden Charakter des Angriffs. Die Behörde verwies auf die politische Situation im Nahen Osten nach dem Terrorangriff der islamistischen Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 sowie auf propalästinensischen Kundgebungen in Berlin in der Folge, die von Antisemitismus und zunehmender Gewalt gegen die Polizei geprägt gewesen seien.

Mehr als 1000 Verfahren zum Nahost-Konflikt bei Staatsanwaltschaft

Seit dem Terrorangriff haben Polizei und Justiz eine deutliche Zunahme von antisemitischen Vorfällen und Straftaten im Zusammenhang mit Demonstrationen zum Gaza-Krieg registriert. Der Berliner Staatsanwaltschaft liegen nach eigenen Angaben bislang rund 1040 Verfahren (Stand: 17. Mai) vor. Davon geht es in etwa 210 Fällen um Straftaten bei Demonstrationen zu dem Nahost-Konflikt, wie die Behördensprecherin auf Anfrage mitteilte. Häufig geht es demnach um Volksverhetzung, Sachbeschädigung, Beleidigung oder Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.

Für Schlagzeilen hatte im Februar der Angriff auf den jüdischen Studenten Lahav Shapira der Freien Universität Berlin (FU) gesorgt. Der 30-Jährige war mit Knochenbrüchen im Gesicht ins Krankenhaus gekommen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen propalästinensischen Kommilitonen mit deutscher Staatsangehörigkeit wegen gefährlicher Körperverletzung und ordnet den Fall der Hasskriminalität zu. Wann die Ermittlungen abgeschlossen werden, ist nach Angaben der Behörde weiterhin unklar.

© dpa
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