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Höhere Bezahlung von Weil-Mitarbeiterin kein Einzelfall

Die CDU wirft Ministerpräsident Weil vor, für eine enge Mitarbeiterin eine langjährige Praxis der Bezahlung geändert zu haben. Laut Staatskanzlei profitieren aber auch andere Beschäftigte davon.
Staatskanzlei Niedersachsen
Ordner der CDU mit Aufschrift „Gehaltsaffäre Weil“ liegen beim 25. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss „Praxis der AT-Vergütung in der Niedersächsischen Staatskanzlei und den Ministerien“ im niedersächsischen Landtag. © Julian Stratenschulte/dpa

Die umstrittene Gehaltsanhebung für eine enge Mitarbeiterin von Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) ist nach Angaben der Staatskanzlei kein Einzelfall. In den vergangenen fünf Monaten seien mindestens zwei weitere Beschäftigte der Ministerien und der Staatskanzlei schneller als ursprünglich vorgesehen «in den Genuss einer Höherstufung gekommen», teilte eine Regierungssprecherin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Die CDU legte unterdessen am Freitag ein Rechtsgutachten vor. 

Die beiden Beschäftigten profitierten demnach wie die Weil-Mitarbeiterin von einer neuen Regelung: Sie erhalten eine außertarifliche Vergütung auf dem Niveau der Besoldungsstufen A16 und B2, die sie vor der Änderung noch nicht hätten erhalten können, weil sie dafür früher die gleichen beruflichen Erfahrungszeiten wie Beamte in diesen Besoldungsstufen hätten nachweisen müssen.

Wichtige Weil-Mitarbeiterin bekommt durch Änderung mehr Geld

Die Frage, wie viele Beschäftigte von der Änderung profitiert haben, ist wichtig, weil Ministerpräsident Weil argumentiert hatte, es sei dabei nicht um die einzelne Mitarbeiterin gegangen, sondern darum, die Attraktivität des öffentlichen Dienstes insgesamt zu erhöhen. Die CDU spricht dagegen von einer «Gehaltsaffäre», weil für eine einzelne Person die langjährige Praxis geändert worden sei. Seit April befasst sich ein Untersuchungsausschuss des Landtags mit dem Vorgang. CDU-Fraktionsvorsitzender Sebastian Lechner bezeichnete die höhere Bezahlung der Mitarbeiterin am Freitag als «Turbo-Beförderung». 

Die Staatskanzlei erklärte, sie habe für die Beantwortung der Anfrage die in den vergangenen fünf Monaten im Kabinett zur Kenntnis genommenen beziehungsweise gebilligten Höherstufungen durchgesehen und in den jeweiligen Ressorts nachgefragt, ob die Betreffenden von der Neuregelung profitiert haben. Das Ergebnis sei ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Die Bezahlung der ranghohen Weil-Mitarbeiterin hatte sich durch die Änderung laut Staatskanzlei nach Ablauf der Probezeit um 1886 Euro brutto im Monat erhöht, also um rund 22.600 Euro im Jahr.

Untersuchungsausschuss befasst sich mit der höheren Bezahlung

Die parlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Fraktion, Carina Hermann, sagte, ihrer Fraktion sei nicht bekannt, ob die beiden weiteren höhergestuften Beschäftigten «nicht auch unter der alten Regelung hätten höhergruppiert werden können». Der CDU sei von Anfang an klar gewesen, dass es bei der «Gehaltsaffäre in der Staatskanzlei» offensichtlich nur um die Mitarbeiterin des Ministerpräsidenten gegangen sei. Diese Annahme habe sich auch durch die ersten Befragungen von Zeuginnen aus dem Finanzministerium im Untersuchungsausschuss bestätigt, sagte Hermann.

Die CDU-Landtagsfraktion legte am Freitag Ergebnisse aus einem Rechtsgutachten vor, das sich mit der höheren Bezahlung der Weil-Mitarbeiterin beschäftigte. Rechtsanwalt Ralph Heiermann sprach von einer rechtsfehlerhaften Eingruppierung - etwa wegen einer zu geringen Berufserfahrung. Die Fraktion bekräftigte, dass es sich dabei nach ihrer Auffassung um einen rechtswidrigen Schritt handelt. 

CDU-Fraktionsvorsitzender: Vertrag hätte nie gewährt werden dürfen

CDU-Fraktionsvorsitzender Lechner sagte, der Vertrag hätte der Weil-Mitarbeiterin nie gewährt werden dürfen. Seine Kritik richtete sich neben dem Ministerpräsidenten auch an Staatskanzleichef Jörg Mielke. «Ich sage: Und manchmal müssen Staatssekretäre für falsche und rechtswidrige Entscheidungen die Verantwortung übernehmen. Aus unserer Sicht muss der Ministerpräsident des Landes Niedersachsens angesichts der Tragweite dieser schweren Fehler hier personelle Konsequenzen ziehen.» Mielke ist als Staatssekretär Chef der Staatskanzlei. 

Kommende Woche Donnerstag tagt der Untersuchungsausschuss erneut. Als Zeugin wird neben Mielke auch Regierungssprecherin Anke Pörksen erwartet. Die Regierungssprecherin teilte nach dem Rechtsgutachten mit, dass die juristischen Darlegungen der CDU-Fraktion nicht überzeugen würden. «Teilweise wird von nicht zutreffenden Sachverhalten ausgegangen, teilweise werden die rechtlichen Grundlagen nicht tiefgründig genug betrachtet, teilweise halten die Schlussfolgerungen einer kritischen Analyse nicht stand», hieß es weiter von Pörksen.  

© dpa
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