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Verfahren gegen früheren Homburger Bürgermeister eingestellt

Der Prozess begann 2021, platzte 2022, wurde wieder aufgerollt, dann unterbrochen. Jetzt fasste die Kammer mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten einen Beschluss.
Landgericht Saarbrücken
Das Landgericht in Saarbrücken mit dem Verfassungsgerichtshof, Saarländischen Oberlandesgericht, Saarländischen Anwaltsgerichtshof, der Staatsanwaltschaft, dem Landesprüfungsamt für Juristen und der Gerichtskasse. © Oliver Dietze/dpa

Ein Verfahren wegen Untreue- und Betrugsverdachts gegen Homburgs ehemaligen Bürgermeister Klaus Roth ist dem Landgericht Saarbrücken zufolge vorläufig eingestellt worden. Dem Angeklagten sei auferlegt worden, innerhalb von sechs Monaten 6000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen, teilte das Gericht in der saarländischen Landeshauptstadt am Freitag mit. Erfülle er die Auflage, werde das Verfahren endgültig eingestellt, hieß es. Zuerst hatte die «Saarbrücker Zeitung» darüber berichtet.

Roth war von 2008 bis 2018 Bürgermeister in Homburg. Dem CDU-Politiker war vorgeworfen worden, Ende 2012 einen Auftrag der Stadt zur Neuverkabelung im Rathaus von rund 35.000 Euro an ein IT-Unternehmen vergeben zu haben, bei dem er bis 2008 Alleingesellschafter gewesen sei. «Eine Einstellung nach 153a StPO wird nicht ins Bundeszentralregister eingetragen und stellt somit keine Vorstrafe dar», teilte das Landgericht Saarbrücken mit.

© dpa
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