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Im Gerichtssaal randaliert: Bewährungsstrafe für 32-Jährigen

Aus Wut über eine Verurteilung wegen Gewalt gegen seine Frau rastet ein Mann aus. Er beleidigt die Richterin, beschädigt einen Computer, wirft mit Büchern. Das führte zu einem weiteren Strafverfahren.
Justitia
Eine Figur der blinden Justitia. © Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Weil er kurz nach einem Schuldspruch eine Berliner Richterin beleidigt und im Gerichtssaal randaliert haben soll, ist ein 32-Jähriger zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten verwarf am Freitag einen Einspruch des Mannes gegen einen entsprechenden Strafbefehl, weil er als Angeklagter unentschuldigt nicht zum Prozess erschienen war. In das Urteil wurde eine frühere Verurteilung des 32-Jährigen zu einer Geldstrafe von 1200 Euro wegen Körperverletzung zum Nachteil seiner damaligen Ehefrau und Vergehen gegen das Gewaltschutzgesetz einbezogen.

Der Angeklagte war Angaben zufolge im Prozess wegen Gewalt gegen seine Frau im November 2022 ausgerastet. Im Anschluss an die Urteilsverkündung habe er die Richterin beschimpft und beleidigt, dann aus Unmut über die gegen ihn verhängte Strafe von 120 Tagessätzen zu je 10 Euro einen Computer und einen Drucker zu Boden gestoßen. Ein Sachschaden von rund 1200 Euro sei entstanden. Anschließend habe er mehrere Gesetzeskommentare in Richtung der Richterin und der Protokollführerin geworfen. Beide seien unverletzt geblieben.

Der Vorfall führte zu einer Anklage wegen Beleidigung, Sachbeschädigung und versuchter gefährlicher Körperverletzung. Weil der 32-Jährige zu einem ersten Prozesstermin im August 2023 nicht erschienen war, erließ das Amtsgericht einen Strafbefehl. Der Fall sollte am Freitag verhandelt werden, weil der Mann dagegen Einspruch eingelegt hatte. Die nun ergangene Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Zudem gibt es ein ähnliches Verfahren gegen den 32-Jährigen. Er soll im März 2023 im Amtsgericht Berlin-Pankow im Scheidungsverfahren den Rechtsanwalt seiner damaligen Frau beleidigt und leicht verletzt haben.

© dpa
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