Games Music Hörbücher Gymondo MyTone Alle Services
vodafone.de

Mann will Auto kaufen und stürzt drei Meter in die Tiefe

Ein Mann will bei einem Autohändler ein Auto kaufen. Doch als er sich auf den Fahrersitz setzt und den Motor startet, fährt der Wagen geradewegs durch einen Zaun.
Krankenhaus
Ein Pfeil weist den Weg zur Notaufnahme eines Krankenhauses. © Julian Stratenschulte/dpa/Symbolbild

Auf dem Gelände eines Autohändlers im saarländischen Völklingen ist ein Kunde mit einem Auto durch einen Zaun gebrochen und drei Meter in die Tiefe gestürzt. Wie die Polizei am Dienstag mitteilte, erlitt der 23-Jährige am Montag schwere Verletzungen, schwebe aber nicht in Lebensgefahr. Er sei bei dem Sturz im Auto eingeklemmt worden. Zeugen holten den Mann demnach aus dem Wagen und der Rettungsdienst brachte ihn ins Krankenhaus.

Der 23-Jährige hatte bei dem Autohändler ein Auto kaufen wollen, so die Polizei. Er setzte sich laut Mitteilung in einen Wagen am Rand des Geländes und startete den Motor. Das Auto brach demnach anschließend durch den davorliegenden Zaun, überschlug sich und blieb auf dem Dach liegen. Warum es zu dem Unfall kam, sei noch unklar. Das Auto sei später abgeschleppt worden.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Hochzeitskuss
People news
Lugners sechste Ehe: Bräutigam und Braut haben ja gesagt
Shiloh Jolie-Pitt mit Mutter und Schwester
People news
Tochter von «Brangelina» will Pitt aus ihrem Namen streichen
Tracker: Wie geht es mit Colter in Staffel 2 weiter?
Tv & kino
Tracker: Wie geht es mit Colter in Staffel 2 weiter?
Galaxy S26: Setzt sich Samsung von Apple ab?
Handy ratgeber & tests
Galaxy S26: Setzt sich Samsung von Apple ab?
KI im indischen Wahlkampf
Internet news & surftipps
Indien-Wahl als «Testlabor» für Künstliche Intelligenz
Google
Internet news & surftipps
Google verbessert KI-Überblicke nach absurden Empfehlungen
Niederlage
Fußball news
Realer Alptraum: Dortmund verliert Champions-League-Finale
Zwei Männer in einem Gespräch
Job & geld
Beratungsprotokoll: Unterschrift ist keine Pflicht