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Nachlässige Begleiter: Neue Details zu flüchtigem Mörder

Seit bald einem Monat ist ein geflohener Mörder aus der JVA Bruchsal wie vom Erdboden verschluckt. Die Fahndung nach ihm läuft auf Hochtouren - genauso wie die Suche nach Antworten, wie genau das passieren konnte.
Marion Gentges
Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges spricht im Landtag. © Bernd Weißbrod/dpa/Archivbild

Gut einen Monat nach der Flucht eines verurteilten Mörders während eines bewachten Ausflugs hat Justizministerin Marion Gentges weitere Details zur Flucht des Mannes genannt. Gentges zufolge hatte es bereits im Jahr 2021 Hinweise auf mögliche Fluchtpläne gegeben. Wie die CDU-Politikerin am Mittwoch im Landtag in Stuttgart sagte, habe ein Mithäftling in der JVA in Bruchsal im Oktober 2021 mitgeteilt, der nun geflohene Mörder habe ihm gegenüber geäußert, dass es wohl am einfachsten sei, während einer Ausführung zu flüchten. «Am besten, wenn eine weibliche Bedienstete als Begleitperson dabei wäre, weil diese gegebenenfalls einfacher überwältigt werden könne», sagte Gentges. Das habe ihr die JVA Bruchsal mitgeteilt.

«Die Vollzugsanstalt hat diese Angaben des Mitgefangenen aber nicht als glaubwürdig eingestuft», sagte Gentges. Trotzdem seien bei weiteren Ausflügen die Sicherheitsvorkehrungen zeitweise verstärkt worden. Vier Ausführungen habe man deswegen mit drei statt mit wie sonst üblich zwei Begleitern durchgeführt. Nachdem es dabei keine Auffälligkeiten gegeben habe, habe man weitere Ausflüge wieder von zwei Beamten begleiten lassen.

Der Deutsch-Kasache war als Gefangener der JVA Bruchsal am 30. Oktober bei einem bewachten Ausflug an einen Baggersee im rheinland-pfälzischen Germersheim entkommen. Es war bereits seine achte Ausführung in Begleitung seiner Frau und seiner Kinder. Er war 2012 vom Landgericht Karlsruhe zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er einen 44-Jährigen erwürgt hatte.

Der Flüchtige wird weiterhin europaweit gesucht. Das Landeskriminalamt geht nach Angaben von Gentges derzeit rund 80 Hinweisen nach.

Aus Sicht von Gentges waren zudem die Bewacher des Häftlings nicht nahe genug an dem Mann. Die Begleiter seien verpflichtet, ihn ständig und unmittelbar zu bewachen, sagte Gentges. Trotzdem hätten die Beamten ihn nicht mehr fassen können, als er davonlief. «Für mich persönlich ergibt sich daraus die Schlussfolgerung, dass die beiden Bediensteten nicht nahe genug an dem Gefangenen dran waren, um ihn erreichen zu können», sagte Gentges. Das sei derzeit Gegenstand von Disziplinarermittlungen, die aber noch nicht abgeschlossen seien.

Der Häftling hatte bei seiner Flucht seine Fußfessel mithilfe eines Werkzeugs geknackt. Die Justizministerin will deswegen nun überprüfen lassen, wie sicher die vom Land verwendeten Fußfesseln sind. Sie habe darum gebeten, prüfen zu lassen, «wie diese vielleicht anders ausgestattet werden kann, ob es möglicherweise andere technische Möglichkeiten gibt, hier zu noch mehr Sicherheit zu kommen», sagte Gentges.

Zudem will Gentges prüfen, ob die Ausführungen von Häftlingen künftig anders ausgestaltet werden müssen. Es müsse geprüft werden, ob man künftig nur noch einen Ort pro Ausflug besuche. Bislang werden die Ausflüge zudem laut Justizministerium teils mit den Familien der Häftlingen vorher abgestimmt. Auch das müsse man in Frage stellen, sagte Gentges.

© dpa
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