Games Music Hörbücher Gymondo MyTone Alle Services
vodafone.de

Pflegende Angehörige können Pauschbetrag geltend machen

Bis zu 1800 Euro - um so viel Geld werden Freunde und Angehörige von Pflegebedürftigen steuerlich entlastet, wenn sie sich pflegerisch einbringen. Es gelten aber gewisse Voraussetzungen.
Pflege
Wer pflegebedürftige Angehörige betreut, kann den sogenannten Pflegepauschbetrag in der Steuererklärung beantragen. © Mascha Brichta/dpa-tmn

Rund fünf Millionen Pflegebedürftige gibt es in Deutschland. Die meisten von ihnen werden laut Statistischem Bundesamt zu Hause versorgt - von Angehörigen, engen Freunden oder Nachbarn.

Was viele der Pflegenden nicht wissen: Ihren Aufwand honoriert das Finanzamt ab dem Pflegegrad 2 - mit dem sogenannten Pflegepauschbetrag.

Angabe unter «Außergewöhnliche Belastungen»

«Viele vergessen jedoch, diesen in ihrer Steuererklärung zu beantragen», sagt Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Die Angabe gehört in die Anlage «Außergewöhnliche Belastungen».

Die Höhe des Pauschbetrags richtet sich nach dem Pflegegrad. Wer einen Menschen mit Pflegegrad 2 pflegt, profitiert von einer Steuerentlastung in Höhe von 600 Euro. Bei Pflegegrad 3 sind es 1100 Euro, bei Pflegegrad 4 und 5 oder einem Merkzeichen H im Schwerbehindertenausweis sind es 1800 Euro.

Etwaige Ausgaben müssen Pflegende nicht nachweisen, um den Pauschbetrag zu erhalten. Selbst wenn ein professioneller Pflegedienst sich hauptsächlich um die Pflege kümmert, ist das nicht problematisch. «Auch wenn die Pflege von kurzer Dauer ist oder sich nur auf das Wochenende beschränkt, darf das Finanzamt den Pflegenden keinen Strich durch die Rechnung machen», sagt Bauer. Der persönliche Anteil an der Pflege müsse aber mindestens zehn Prozent betragen.

Vergütung schließt Pauschbetrag aus

Die wichtigste Voraussetzung für die Berücksichtigung der Pauschale ist: Pflegende dürfen für ihren Einsatz keine Vergütung erhalten - dazu zählt auch das Pflegegeld. Laut Bauer sind lediglich Eltern von der Regelung ausgenommen, denen das Pflegegeld für ihr Kind gezahlt wird. Das Pflegegeld hingegen treuhänderisch zugunsten des Pflegebedürftigen zu verwalten und davon etwa den Pflegedienst oder Hilfsmittel zu bezahlen, ist in Ordnung.

Gut zu wissen: Ein Steuerpflichtiger, der 2023 zum Beispiel Mutter und Vater jeweils mit Pflegegrad 2 gepflegt hat, kann zweimal den Pflegepauschbetrag von 600 Euro geltend machen, also insgesamt 1200 Euro. Kümmern sich hingegen mehrere Angehörige unentgeltlich um ein und denselben Pflegebedürftigen, muss der jeweils anzusetzende Pauschbetrag aufgeteilt werden.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Kleider von Prinzessin Diana werden versteigert
People news
Mehrere Kleider von Prinzessin Diana werden versteigert
Jenny Erpenbeck
Kultur
Jenny Erpenbeck gewinnt International Booker Prize
Marius Müller-Westernhagen
Musik news
Müller-Westernhagen: «Kein Grund zur Sorge»
Eine Frau hält ein Smartphone und ein Laptop in den Händen
Das beste netz deutschlands
Hilfe, mein E-Mail-Konto wurde gehackt: Was tun?
Screenshots aus dem Spiel «Whisker Waters»
Das beste netz deutschlands
«Whisker Waters» - Ein Angel-Abenteuer mit vielen Haken
DeepL Übersetzer
Internet news & surftipps
Deutscher KI-Pionier DeepL mit zwei Milliarden bewertet
Pokalsieger 1996
Fußball news
Pokal-Highlights des FCK: Triumph 1996 als Absteiger
Alkoholfreies Bier
Familie
Alkoholfreie Biere: «test» kann ein gutes Dutzend empfehlen