Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) hat im Bundesrat eindringlich für die hessische Initiative geworben, Internetdaten zur Kriminalitätsbekämpfung künftig einen Monat zu speichern. «Den Gesetzentwurf in den nur mitberatenden Ausschüssen für Verkehr und Wirtschaft bis auf Weiteres zu vertagen und das Vorhaben damit dauerhaft zu blockieren, zeigt eines deutlich: Die Bedeutung einer effektiven Bekämpfung tausendfachen Kindesmissbrauchs in unserem Land scheint nicht allen bewusst zu sein», sagte er am Freitag in Berlin. «Die IP-Adresse ist häufig der einzige Ermittlungsansatz, um den Tätern auf die Spur zu kommen und ihnen ihr furchtbares Handwerk zu legen.»
Hessen macht sich seit Längerem für die befristete, anlasslose Speicherung von IP-Adressen stark. Das von der Ampel-Koalition in Berlin angestrebte «Quick Freeze»-Verfahren sei ein «Etikettenschwindel», sagte Rhein. «Denn was nicht gespeichert ist, kann auch nicht eingefroren werden. Ohne verpflichtende Speicherung hängt ein Ermittlungserfolg vom Zufall ab. Den Schutz unserer Kinder dürfen wir aber niemals dem Zufall überlassen.» Beim «Quick Freeze»-Verfahren werden die Daten erst dann gespeichert, wenn ein Verdacht auf eine Straftat von erheblicher Bedeutung besteht.
Der Europäische Gerichtshof hatte in einem Urteil im September 2022 der Speicherung von Telekommunikationsdaten zur Aufklärung von Straftaten in Deutschland enge Grenzen gesetzt. Die Richter urteilten, die derzeit ausgesetzte Regelung zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland sei mit EU-Recht unvereinbar. Sie erklärten aber zugleich, dass zur Bekämpfung schwerer Kriminalität eine Vorratsspeicherung der IP-Adressen unter bestimmten Bedingungen möglich sei.