Der Angeklagte machte zu Prozessbeginn allerdings weder Aussagen zu seiner Person noch zu den Vorwürfen an sich. Doch stimmen nach Angaben des «Cold Case»-Bearbeiters der Polizei, der als Zeuge befragt wurde, sowohl die gefundenen Fingerabdrücke als auch die DNA-Spuren überein.
Der Fall hatte damals als «Silvester-Mord» großes Aufsehen erregt: Verwandte hatten sich Sorgen gemacht, weil das bekanntermaßen mit Strichern verkehrende Opfer nicht wie verabredet zu einer Messe erschienen war und auch nicht auf Anrufe reagierte. Die Polizei fand den 69-Jährigen daraufhin am 2. Januar mit zertrümmertem Schädel tot in seiner Badewanne - auf dem Kopf zwei Plastikschüsseln und ein Eimer.
Die Polizei sicherte damals in der Wohnung drei Fingerabdrücke, außerdem ein Haar sowie eine Flüssigkeit auf dem Bettlaken. 2005 wurden aus diesen Asservaten dank des Fortschritts der Kriminaltechnik DNA-Spuren extrahiert. Bei einer neuerlichen Öffnung der Akten glich der Münchner Altfallbearbeiter die Fingerabdrücke 2018 europaweit ab. Die Treffermeldung kam allerdings erst Ende 2021 - aus England. Dort wurde der mutmaßliche Täter im Frühjahr 2023 widerstandslos festgenommen.
Das Landgericht München I will das Urteil in dem Verfahren am Mittwoch sprechen, wie Gerichtssprecher Laurent Lafleur mitteilte. Jeder andere Tatvorwurf als Mord - auch Totschlag - wäre verjährt.