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Drei Jahre Haft für Raubüberfall auf Schwerbehinderten

Ein Gehbehinderter wird vor der eigenen Haustür brutal überfallen, in seiner Wohnung misshandelt und ausgeraubt. Ein 26-Jähriger wurde nun verurteilt.
Justitia
Eine Figur der blinden Justitia. © Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Die Brutalität war schockierend: Für einen Raubüberfall auf einen schwerbehinderten Mann in Düsseldorf ist ein 26-jähriger Angeklagter zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Düsseldorf sprach den Mann am Dienstag wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung (AZ: 9 Kls 2/24) schuldig. Die Tatbeute wird eingezogen.

Der 26-jährige Angeklagte aus Danzig hatte schon zum Auftakt des Prozesses gestanden, dem Gehbehinderten, der auf einen Rollator angewiesen ist, Mitte Juli vergangenen Jahres aufgelauert und ihn vor dessen Wohnung überfallen zu haben. Laut Anklage hatte er das 46-jährige Opfer beim Aufschließen der Haustür niedergeschlagen und anschließend in dessen Wohnung fast anderthalb Stunden schwer misshandelt. Dort hatte er seinem Opfer die Geldbörse gestohlen und den Mann mit Schlägen und Tritten zur Herausgabe von 1500 Euro Bargeld, einem Handy und einem Goldring gezwungen.

Der Angeklagte hatte zum Auftakt erklärt, er sei damals stark angetrunken gewesen und könne sich an die Tat kaum erinnern. «Aber, wenn es so in der Anklage steht, wird es so sein», hatte er gesagt. Das Opfer hatte als Zeuge von einem eineinhalbstündigen Martyrium berichtet.

Der Angeklagte konnte per DNA-Abgleich Monate nach der Tat ermittelt werden, weil er am Tatort sein blutiges T-Shirt zurückgelassen hatte. Der 26-Jährige war weder in Polen noch in Deutschland vorbestraft. Seine DNA lag den Behörden aber wegen einer früheren Raubermittlung vor.

Der Staatsanwalt und der Anwalt der Opferangehörigen hatten drei Jahre Gefängnis und die Einziehung des Beutegeldes gefordert. Der Verteidiger hatte nicht mehr als drei Jahre Haft beantragt. Das Urteil ist rechtskräftig. Neben Staatsanwalt und Nebenkläger verzichtete auch der Verteidiger auf Rechtsmittel.

© dpa
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