Games Music Hörbücher Gymondo MyTone Alle Services
vodafone.de

Feiertage im Mai: Wer an Brückentagen Urlaub bekommt

In den kommenden Wochen stehen viele Brückentage an. Für Beschäftigte eine schöne Gelegenheit, sich für ein verlängertes Wochenende freizunehmen. Aber was, wenn alle gleichzeitig Urlaub wollen?
Abendstimmung auf der Hackerbrücke
Die besten Chancen auf einen freien Brückentag hat, wer sich schon frühzeitig mit seinem Team abspricht. © Felix Hörhager/dpa

1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingsten oder Fronleichnam. Der Mai kommt mit zahlreichen Feiertagen. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Gelegenheit, sich für ein verlängertes Wochenende freizunehmen. Haben Sie sich die Brückentage im Mai schon gesichert? Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht, erklärt, was Beschäftigte wissen müssen, wenn es um die beliebten Urlaubstage geht.

1. Urlaub absprechen und Antrag frühzeitig einreichen

Die besten Chancen auf einen freien Brückentag hat, wer sich schon vorab mit Kolleginnen und Kollegen im Team abspricht und den Antrag dann frühzeitig bei der Führungskraft einreicht. 

2. Rechte kennen

Wer sich Brückentage sichern will, tut gut daran, seine Rechte in Sachen Urlaub zu kennen. Einen einmal genehmigten Urlaubsantrag dürfen Vorgesetzte zum Beispiel nicht einfach wieder zurücknehmen.

Umgekehrt ist es auch nicht so einfach möglich, dass der Chef oder die Chefin Sie dazu zwingt, an einem Brückentag Urlaub zu nehmen. Das geht nur, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen - und dann habe gegebenenfalls auch ein Betriebsrat mitzureden, so Görzel. 

Wenn sich die Urlaubswünsche beißen und mehrere Teammitglieder gleichzeitig Urlaub möchten, muss der Arbeitgeber nach sozialen Gesichtspunkten entscheiden, wer den Vorzug bekommt, so der Fachanwalt weiter. Dazu gehören zum Beispiel:

  • die Urlaubsmöglichkeiten des Partners und der Kinder (Schulferien)
  • eine bisherige Urlaubsgewährung in besonders beliebten Zeiten
  • Alter und Betriebszugehörigkeit
  • die Frage, ob es sich um erstmaligen oder wiederholten Urlaub in diesem Kalenderjahr handelt
  • Erholungsbedürftigkeit: Gab es einen arbeitsintensiven Einsatz in der Vergangenheit? Lag eine schwerwiegende Erkrankung vor?

Möchte sich ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin also Jahr für Jahr alle Brückentage sichern, kann der Arbeitgeber den Wunsch mit Bezug auf diese Kriterien auch verweigern.

3. Bei Streit an die Arbeitnehmervertretung wenden

Wer beim Urlaub ständig übergangen wird und sich mit dem Arbeitgeber, kann laut Volker Görzel im Notfall sogar klagen. Der erste Weg führt im besten Fall aber zum Betriebsrat wenden, wenn es im Unternehmen einen gibt. «Im Übrigen ist der Betriebsrat sowieso berechtigt, zu der Verteilung von Urlaub eine Betriebsvereinbarung mit dem Arbeitgeber abzuschließen», so Görzel. 

Zur Person: Volker Görzel ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln und Leiter des Fachausschusses Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA).

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Urteil im Verleumdungsprozess
People news
Roman Polanski gewinnt Verleumdungsprozess
Ashley Madison: Die wahre Geschichte hinter der Netflix-Doku
Tv & kino
Ashley Madison: Die wahre Geschichte hinter der Netflix-Doku
7 prunkvolle Fakten zu Bridgerton, die Du kennen solltest
Tv & kino
7 prunkvolle Fakten zu Bridgerton, die Du kennen solltest
Das iPad Pro mit Tastatur und Stift
Das beste netz deutschlands
Dünner und schneller: Dieses iPad Pro weckt Begehrlichkeiten
Kind schaut Videos auf Smartphone
Handy ratgeber & tests
Ratgeber: Smartphone-Nutzung bei Kindern
Galaxy S25: Das soll Samsung planen
Handy ratgeber & tests
Galaxy S25: Das soll Samsung planen
Mats Hummels
Fußball news
Berichte: Hummels und Goretzka nicht im EM-Kader
Eine Wohnung steht unter Wasser
Job & geld
Wohnung unbewohnbar? Versicherte wählen Unterbringung selbst