Zudem solle der Mann in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden. Laut Verteidigung ist kein Mordmerkmal erkennbar, da der Angeklagte die Tat nicht geplant habe und diese aufgrund seines Zustandes emotional auch nicht begreifen könne.
Der Angeklagte soll am 28. Februar mehrfach auf den Jugendlichen geschossen haben, der mit seiner Mutter im selben Mehrparteienhaus lebte. Der Schüler starb einen Tag später. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von 14 Jahren wegen Mordes verlangt. Auch sie hatte die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verlangt. Wegen seines Zustandes seien weitere Taten zu erwarten, daher sei er für die Allgemeinheit gefährlich.
Der Angeklagte wiederholte am Montag sein Geständnis. Er erklärte wie schon zuvor im Prozess, er habe sich von dem Jungen und seiner Mutter bedroht gefühlt. Die Urteilsverkündung ist für den 11. Dezember angesetzt.