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Verhandlung: Sicherungsverwahrung nach Doppelmord-Prozess

Hat die Sicherungsverwahrung für einen verurteilten Mörder Bestand? Es geht im Revisionsprozess um einen Doppelmord an zwei Unternehmern vor fast sechs Jahren.
Gerichtsmikrofone
Mikrofone und Kopfhörer auf einem Tisch in einem Gerichtssaal. © Jonas Walzberg/dpa/Symbolbild

Fünfeinhalb Jahre nach dem «Doppelmord-Prozess» verhandelt das Landgericht Frankenthal neu über eine mögliche Sicherungsverwahrung für einen der Angeklagten. Die Verhandlung sei wie geplant eröffnet worden, teilte eine Justizsprecherin am Dienstag in der pfälzischen Stadt mit. Der Vorsitzende habe zunächst die bisherige Prozessgeschichte wiedergegeben und dann - «aus prozessökonomischen Gründen» - ein sogenanntes Selbstleseverfahren angeordnet.

Dazu händigte das Gericht den Verfahrensbeteiligten jeweils einen Datenträger (USB-Stick) aus, auf dem unter anderem das erste Urteil sowie Urteile zu Vorstrafen und ein Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) gespeichert sind. Bis zum nächsten Termin am 4. März sei jetzt Zeit, diese Urkunden zu lesen, sagte die Sprecherin. Der 21. Februar als zunächst vorgesehener Verhandlungstermin wurde aufgehoben.

Der Mann war im September 2018 unter anderem wegen Mordes und erpresserischen Menschenraubs mit Todesfolge rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Anordnung der Sicherungsverwahrung wurde vom BGH jedoch zurückverwiesen und muss neu geprüft werden. Es sind derzeit Termine bis Mitte März geplant.

Das Landgericht Frankenthal hatte es als erwiesen angesehen, dass der Mann mit türkischer Staatsbürgerschaft mit einer Komplizin und einem Komplizen am Tod zweier Unternehmer beteiligt war. Sie waren 2016 unter einem Vorwand in eine Lagerhalle in Mannheim gelockt worden, wo sie unter Zwang Geldzahlungen an ihre Entführer veranlassen mussten - dann wurden sie erdrosselt.

© dpa
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