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Frau in Weser versenkt: Haftstrafen werden neu verhandelt

Die Leiche einer jungen Frau wird 2020 in einem Kanal gefunden - festgebunden an einer Betonplatte. Ein Gericht verurteilt zwei Männer und eine Frau zu mehrjährigen Haftstrafen. Doch nach einer Revision beim Bundesgerichtshof kommt der Fall nun erneut vor Gericht.
Prozess um Tod einer 19-Jähringen wird neu verhandelt
Einer der Angeklagten (r) sitzt vor Prozessbeginn in der Stadthalle Verden. © Sina Schuldt/dpa/Archivbild

Im Prozess um eine in der Weser versenkte 19-Jährige werden an diesem Montag (9.15 Uhr) vor dem niedersächsischen Landgericht in Verden die Haftstrafen neu verhandelt. Erneut müssen sich zwei Männer und eine Frau deswegen verantworten. In einem ersten Prozess im Oktober 2021 waren die drei Deutschen wegen diverser Taten zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Allerdings nicht - wie von der Staatsanwaltschaft ursprünglich angeklagt - wegen Mordes. In einem Revisionsverfahren entschied der Bundesgerichtshof, dass die Höhe der Haftstrafen neu festgesetzt werden muss, wie eine Gerichtssprecherin in Verden sagte.

In dem Prozess 2021 war ein damals 41-jähriger Angeklagter zu acht Jahren Gefängnis wegen schwerer Zwangsprostitution, Vergewaltigung, versuchter Vergewaltigung, versuchter sexueller Nötigung und gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen verurteilt worden.

Der Richter sagte bei der Urteilsverkündung, dass der Mann die junge Frau, die psychisch schwer erkrankt war, «gekauft» hatte. Er soll versucht haben, die 19-Jährige gemeinsam mit seinem damals besten Freund und seiner früheren Partnerin als Prostituierte zu vermarkten - obwohl die 19-Jährige aufgrund einer paranoiden Schizophrenie unfähig gewesen sei, selbst über ihre Sexualität zu bestimmen.

Der damals 54 Jahre alte Mitangeklagte erhielt eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten, die damals 40 Jahre alte Mitangeklagte sollte zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis.

Das Gericht konnte nicht klären, wie die 19-Jährige starb. Ein Binnenschiffer hatte sie im Frühjahr 2020 in einem Schleusenkanal im Kreis Nienburg gefunden - unbekleidet an einer Betonplatte festgebunden im Fluss versenkt.

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung der drei Angeklagten hatte Revision gegen das Urteil eingelegt - die einen, weil ihnen das Strafmaß zu niedrig war, die anderen, weil es ihnen zu hoch war. Das oberste deutsche Gericht in Karlsruhe entschied, dass das Urteil des Landgerichts weitgehend rechtskräftig ist, insbesondere der Freispruch vom Vorwurf des Mordes. Der BGH verfügte aber, dass die Gewichtung der Einzeldelikte in den jeweiligen Gesamtstrafen der drei Angeklagten noch einmal überprüft werden muss.

© dpa
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