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Mord und Vergewaltigung von 17-Jähriger: Weiteres Urteil

Vor vier Jahren wurde eine Jugendliche an einem Weiher in Ludwigshafen ermordet. Ein erstes Urteil wurde vom BGH zum Teil aufgehoben, nun fiel ein weiterer Richterspruch.
Landgericht Frankenthal
Der Haupteingang des Landgerichts Frankenthal. © Uwe Anspach/dpa/Archivbild

Mehr als vier Jahre nach dem Tod einer 17-Jährigen an einem Weiher in Ludwigshafen ist erneut ein Urteil gegen den Täter verhängt worden. Das Landgericht Frankenthal verurteilte den heute 21-Jährigen am Montag unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu einer Jugendstrafe von insgesamt zehn Jahren, wie das Gericht mitteilte. Es befand ihn des Mordes in Tateinheit mit Vergewaltigung mit Todesfolge und wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen für schuldig und ordnete darüber hinaus den Vorbehalt einer Sicherungsverwahrung an. Das heißt, dass er nach Verbüßung der Haft in einer sozialtherapeutischen Einrichtung nicht automatisch freikommt.

Der Haftbefehl gegen den jungen Mann sei aufrechterhalten worden, teilte das Gericht weiter mit. Zwei Monate der Strafe gelten nach Angaben des Gerichts bereits als vollstreckt wegen einer «rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung».

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren eine Einheitsjugendstrafe von zehn Jahren und die Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Einrichtung beantragt sowie plädiert, im Urteil die Anordnung der Sicherungsverwahrung vorzubehalten. Ein Verteidiger hatte sich in seinem Plädoyer am Montag laut Gericht für eine Jugendstrafe von neun Jahren ohne Vorbehalt der Sicherungsverwahrung und bei dem in diesem Prozess neu verhandelten Fall einer Vergewaltigung für einen Freispruch ausgesprochen

Der junge Mann war bereits 2022 wegen Mordes, Vergewaltigung mit Todesfolge sowie sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen zu zehn Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Bei einer ihm zusätzlich vorgeworfenen Vergewaltigung sprach das Landgericht ihn frei. Die von der Staatsanwaltschaft beantragte Sicherungsverwahrung lehnte es damals ab.

Die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte legten Revision gegen das Urteil ein. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob es zum Teil auf: Während das Urteil wegen Mordes, Vergewaltigung mit Todesfolge und sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen rechtskräftig ist, musste über den Vorwurf der weiteren Vergewaltigung und eine mögliche Sicherungsverwahrung neu entschieden werden. Das ist nun geschehen. Im Fall der weiteren Vergewaltigung gab es erneut einen Freispruch, der Vorbehalt der Sicherungsverwahrung wurde diesmal angeordnet. Aus Jugendschutzgründen war der Prozess nicht öffentlich.

Dem Urteil des Landgerichts von 2022 zufolge hatte der Mann als 17-Jähriger im März 2020 ein 17-jähriges Mädchen am Willersinnweiher in Ludwigshafen vergewaltigt und erwürgt. Zudem hatte er als 16-Jähriger Sexualverkehr mit zwei 13-jährigen Mädchen.

Dass nun in dem neuerlichen Urteil von einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung die Rede ist, geht darauf zurück, dass der Mann zwischenzeitlich auf freien Fuß gekommen war. Sein Anwalt hatte mit einer Haftbeschwerde Erfolg, ein anderes Gericht erkannte damals eine Verfahrensverzögerung und hob den Haftbefehl auf. Nach weiteren Vorwürfen kam der Mann später erneut in Haft.

© dpa
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