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Staatsanwalt fordert in Doppelmord-Prozess lebenslang

Weil es den Vater des Angeklagten und dessen Partnerin umgebracht haben soll, steht ein Paar vor Gericht. Der Staatsanwalt fordert lange Haftstrafen für die beiden Angeklagten - und für einen Dritten.
Prozessauftakt wegen Doppelmordes
Ein Mann (M) wird im Landgericht in einen Gerichtssaal geführt. Er wird gemeinsam mit seiner Frau des Doppelmordes beschuldigt. © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Im Prozess um den Doppelmord an einem Paar in Altenstadt (Landkreis Neu-Ulm) hat der Staatsanwalt eine lebenslange Freiheitsstrafe für das angeklagte Ehepaar gefordert. Er sah am Donnerstag bei beiden zudem eine besondere Schwere der Schuld. Heimtückisch und aus Habgier habe das Paar den im Nachbarhaus lebenden Vater des Angeklagten und dessen Partnerin getötet, sagte der Ankläger in seinem Schlusswort vor dem Landgericht Memmingen.

Der 38 Jahre alte Sohn und seine 33 Jahre alte Ehefrau sollen die 55-Jährige mit Dutzenden Messerstichen erstochen und den 70-Jährigen erstickt haben. Nachdem die Angeklagten in dem Verfahren zunächst geschwiegen haben, hatte der Sohn später die Tötung seiner Angehörigen über seinen Anwalt eingeräumt. Seine Ehefrau soll währenddessen vor dem Haus gewartet haben.

Die Aussage bezeichnete der Staatsanwalt als «lebensfremd». Der Angeklagte habe sie veranlasst, um seine Frau zu schützen. Der Staatsanwalt zeigte sich überzeugt, dass die Frau an der Tat direkt beteiligt war - das sei auch aus der Analyse des Tatorts zu schließen.

Deutlich wurde auch die Vertreterin der Nebenklägerin, der Tochter der Getöteten: «Es ist allzu offensichtlich, dass der Angeklagte lügt», sagte die Juristin.

Ein Freund des Ehepaares steht wegen des Vorwurfs der Beihilfe als dritter Angeklagter vor Gericht. Der Staatsanwalt forderte für ihn ein Strafmaß von drei Jahren und zehn Monaten. Der 33-Jährige aus Albstadt in Baden-Württemberg (Zollernalbkreis) soll dem angeklagten Ehepaar ein falsches Alibi verschafft und während der Tat auf deren Kind aufgepasst haben.

«Er rechnete billigend mit der Tat», sagt der Staatsanwalt. Dass der Angeklagte Aufklärungshilfe leistete, rechnete er ihm positiv an. «Seine Einlassung ist entscheidend dafür, dass der Tatnachweis für die Angeklagte gelingt», sagte er in seinem Plädoyer. Das Urteil soll am 2. Mai verkündet werden.

© dpa
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