Wegen des fehlenden Kennzeichens und seines riskanten Fahrstils war der Mann im Oktober vergangenen Jahres auf der Autobahn 3 Richtung Würzburg der Polizei aufgefallen. Obwohl die Polizei selbst auf 250 Stundenkilometer beschleunigte, konnten die Beamten den Motorradfahrer nicht einholen. Zeitweise fuhr er nur auf dem Hinterrad. Erst an seinem Wohnort wurde er schließlich gestellt.
Vor Gericht ließ der Mann über seinen Verteidiger die Fahrt einräumen. Das Nummernschild habe er entfernt, weil er das Kraftrad verkaufen wollte. Vor Antritt der Fahrt habe er diesen Umstand vergessen. Am Ende des Prozesses hatte sich der Angeklagte für sein Fahrverhalten entschuldigt. Eine konkrete Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer hatte das Gericht nicht feststellen können.