Die Verurteilung beruhte im Wesentlichen auf Indizien. Der Angeklagte hatte die Tat bis zuletzt vehement bestritten. Doch die Richter betonten, es gebe keine andere Erklärung dafür, wie DNA, Faserspuren und Erde aus dem Versteck der Leiche in das Auto des 73-jährigen Deutschen gelangen konnten. Es könne nur so gewesen sein, dass der Angeklagte seine Ehefrau umgebracht und vergraben habe.
Wie die Tat im Einzelnen ablief, sei nicht mehr aufzuklären gewesen. Er sei auch der Einzige gewesen, der ein Motiv für die Tat gehabt habe, argumentierten die Richter. Zudem habe er eine solche Tat mehrfach angekündigt.
Den Ermittlungen zufolge hatte der Mann das Grab für die Leiche schon vor der Tat in dem Waldstück ausgehoben. Für Aufsehen hatte der Fall gesorgt, weil die Frau wochenlang als vermisst galt und rund um Halle in Westfalen nach ihr gesucht wurde. Spaziergänger fanden schließlich das Grab.
Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.