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Peggys Mutter scheitert mit Schmerzensgeld-Klage

Wer ist für den Tod der kleinen Peggy verantwortlich? Diese Frage ist bis heute ungeklärt. Von einem früheren Verdächtigen forderte die Mutter des Mädchens nun Schmerzensgeld.
Gedenkstein für Peggy
Ein Gedenkstein mit dem Porträt des Mädchens Peggy auf einem Friedhof. © David-Wolfgang Ebener/dpa

Die Mutter der über viele Jahre verschwundenen und schließlich tot aufgefundenen Peggy Knobloch aus Oberfranken ist mit einer Schmerzensgeld-Klage gegen einen Ex-Verdächtigen gescheitert. Eine Zivilkammer des Landgerichts Hof wies die Klage der Frau am Mittwoch als unbegründet zurück, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Sie habe nicht beweisen können, dass der Beklagte die Leiche des Kindes 2001 in ein Waldstück gebracht hatte, begründete die Kammer ihre Entscheidung. Die Mutter der toten Peggy hatte von dem ehemaligen Verdächtigen in dem aufsehenerregenden Kriminalfall 75.000 Euro Schmerzensgeld gefordert. Sie begründete dies damit, dass sie seinetwegen 15 Jahre lang im Unklaren über den Verbleib ihres Kindes gewesen sei und dadurch psychische Beeinträchtigungen erlitten habe. Für jedes Jahr der Ungewissheit wollte sie 5000 Euro.

Das damals neun Jahre alte Mädchen war im Mai 2001 auf dem Heimweg nach der Schule im oberfränkischen Lichtenberg (Landkreis Hof) spurlos verschwunden. Erst 2016 wurde Peggys Leiche in einem Waldstück in Thüringen an der Grenze zu Bayern entdeckt. Ein Täter ist bis heute nicht überführt.

Bei ihrer Klage stützte sich die Frau auf eine frühere Aussage des Mannes bei der Polizei. 2018 hatte der damals 41-Jährige bei Vernehmungen angegeben, Peggys Leiche im Mai 2001 in ein Waldstück geschafft zu haben. Zuvor habe er den leblosen Körper des Mädchens von einem anderen Mann an einer Bushaltestelle in Lichtenberg entgegengenommen. Bei seiner Vernehmung soll der Mann allerdings unter Druck gesetzt worden sein. Die Polizei bestritt dies zwar, doch der Mann widerrief sein Geständnis und kam auf freien Fuß.

Auch aus Sicht der Kammer gibt es in mehreren Punkten Zweifel am Wahrheitsgehalt der damaligen Aussage des Mannes. Zudem gebe es Widersprüche zwischen seiner polizeilichen Aussage und den tatsächlichen Feststellungen, die dafür sprächen, dass Teile seiner Aussage nicht wahr seien, hieß es. Anders als in einem Strafverfahren musste die Klägerin in dem Zivilprozess selbst Beweise für ihre Forderungen vorlegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Mann hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen und angegeben, seine damaligen Angaben bei der Polizei seien falsch gewesen und allein unter Druck zustande gekommen.

Wer für den Tod des Mädchens in dem sogenannten Cold Case verantwortlich ist, konnte bislang nicht abschließend geklärt werden. Nur wenige Jahre nach dem Verschwinden des Mädchens wurde 2004 ein geistig behinderter Mann aus Lichtenberg als Peggys Mörder verurteilt, in einem Wiederaufnahmeverfahren kam er zehn Jahre später wieder frei. Nachdem 2018 auch der Tatverdacht gegen den damals 41-Jährigen nicht mehr bestand, stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen im Oktober 2020 ein. Im April 2021 folgte die Beisetzung der sterblichen Überreste des Mädchens an einem geheimen Ort.

© dpa
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