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Getötete 14-Jährige aus Bad Emstal: Prozess gestartet

Eine 14-Jährige aus Nordhessen wird zunächst vermisst und einen Tag später tot aufgefunden. Nun steht ein 21 Jahre alter Bekannter des Mädchens wegen des mutmaßlichen Mordes an ihr vor Gericht.
Prozess um getötete 14-Jährige aus Bad Emstal
Die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts Kassel um den Vorsitzenden Richter Jürgen Dreyer (M) vor Beginn der Verhandlung. © Nicole Schippers/dpa

Knapp acht Monate nach dem mutmaßlichen Mord an einer Schülerin aus dem nordhessischen Bad Emstal hat am Dienstag der Prozess gegen einen 21 Jahre alten Bekannten der Jugendlichen vor dem Landgericht Kassel begonnen. Der Angeklagte räumte zu Beginn der Verhandlung ein, die 14-Jährige bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben, nachdem er mit ihr in einen Streit geraten sei. Anschließend habe er ihren Oberkörper entblößt und Filmaufnahmen von ihr gemacht. 

Der Beschuldigte gab an, er sei Monate vor der Tat selbst Opfer einer Entführung geworden. Ein Mann habe ihn drei Tage lang gefangen gehalten und sexuell missbraucht. Nachdem er entkommen sei, habe er geplant, den Mann zu töten. Seine 14-jährige Bekannte habe von der Entführung und den Tötungsplänen gewusst. Mit den Filmaufnahmen habe er die Jugendliche erpressen wollen, «damit sie nicht zur Polizei geht, wenn sie wieder aufwacht.» Die Absicht, sie zu töten, bestritt der Angeklagte zum Prozessauftakt.

Die Staatsanwaltschaft legt ihm zur Last, die Schülerin zur Befriedigung des Geschlechtstriebs erwürgt zu haben. Zudem wirft sie ihm vor, sich durch die Tat mit der Störung der Totenruhe eine andere Straftat ermöglicht zu haben. So soll der Angeklagte nach der Tötung die Leiche in sexuell motivierter Weise berührt haben.

Die 14-Jährige war am 28. September vergangenen Jahres tot am Rande eines Feldwegs in Bad Emstal (Landkreis Kassel) entdeckt worden. Sie war seit dem Vorabend vermisst worden. Der Angeklagte wurde bereits einen Tag nach dem Fund des Mädchens wegen des dringenden Verdachts des Mordes festgenommen. Der deutsche Staatsangehörige sitzt seither in Untersuchungshaft. Weil er zur Tatzeit 20 Jahre alt und somit Heranwachsender war, ist eine Jugendkammer des Landgerichts Kassel für den Fall zuständig. Das Gericht hat zunächst zwei weitere Verhandlungstermine am 27. und 29. Mai anberaumt.

© dpa
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