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Ebling für Einsatz von Bodycams in Wohnungen

Darf die Polizei künftig auch Einsätze in Wohnungen mit einer Bodycam dokumentieren? Nicht nur die Gewerkschaft der Polizei ist dafür.
Michael Ebling (SPD)
Michael Ebling (SPD), Innenminister von Rheinland-Pfalz. © Andreas Arnold/dpa

Der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling hält die Ausweitung der Nutzung von Bodycams bei Polizeieinsätzen in Wohnungen für sinnvoll. «Ich bin sehr dafür, dass wir neue sich technisch bietende Möglichkeiten - zum Beispiel auch den Einsatz in Wohnungen - künftig ermöglichen», sagte der SPD-Politiker am Donnerstag in Mainz. Dies sei aber nur ein Punkt in der geplanten Novellierung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes, die er in wenigen Wochen vorstellen werde. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und die oppositionelle CDU-Fraktion sind ebenfalls für den Einsatz von Bodycams in Wohnungen. Kritik kommt vom Deutschen Anwaltverein.

Die GdP-Landesvorsitzende Stefanie Loth verwies in einer Landtagsanhörung zu zwei Gesetzentwürfen der oppositionellen CDU und der Freien Wähler zum Polizei- und Ordnungsbehördengesetz auf positive Erfahrungen mit Bodycams in Wohnungen in Nordrhein-Westfalen. Sie forderte die Mitglieder des Innenausschusses auf, sich im Sinne der Sicherheit für Polizisten für die Möglichkeit des Einsatzes in Wohnungen und anderen nicht öffentlichen Orten wie Polizeidienststellen einzusetzen.

Die Gewalt gegen Polizeibeamte sei auf einen Höchststand gestiegen. Statistisch sei 2022 jede Kraft im operativen Dienst mindestens einmal Opfer eines solchen Delikts geworden. Gut jeder fünfte Tatort sei ein Privathaus oder eine Wohnung, mehr als jeder zehnte Tatort sei eine Polizeidienststelle. Zudem schreckten Bodycams viele Gewalttäter ab, argumentierte Loth.

Es sei nicht nachvollziehbar, warum eine Kamera nicht eingeschaltet werden könne, wenn die Polizei zu häuslicher Gewalt in eine Wohnung gerufen werde, sagte der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Dirk Herber. «Obwohl das Auge des Schutzmanns auch alles sieht, was in der Wohnung passiert.» Zur Dokumentation der Verletzungen eines Opfers und zur besseren Beschreibung der Tathergänge sei eine Kameraauswertung unerlässlich.

Da es um Strafverfolgung gehe, bestehe auf Landesebene gar keine Regelungskompetenz, kritisierte hingegen der Deutsche Anwaltverein mit Sitz in Berlin. «Der Einsatz in Wohnungen verstößt zudem gegen das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung.»

© dpa
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