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Tödlicher Unfall: Staatsanwältin fordert Haftstrafe

Nach einem Sommerfest kommt es zu einem Verkehrsunfall, bei dem eine junge Frau stirbt. Der Autofahrer wird verurteilt. In einem Berufungsprozess wird am Nachmittag das Urteil gefällt.
Berufungsprozess nach tödlichem Rennbahn-Unfall
Der Angeklagte im Berufungsprozess. © Bernd Wüstneck/dpa

Im Berufungsprozess wegen eines tödlichen Unfalls nach einer Freiluftparty in Bad Doberan im Sommer 2022 hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren für den damals 19-jährigen Verursacher gefordert. Der Angeklagte habe bewusst fahrlässig gehandelt, und es gebe eine besondere Schwere der Schuld, begründete die Anklagevertreterin am Dienstag vor dem Landgericht Rostock ihre Forderung. Die Verteidigung nannte in ihrem Plädoyer kein konkretes Strafmaß, mahnte aber für den Fall einer Verurteilung höchstens eine Jugendstrafe auf Bewährung an.

Bei dem Unfall nach einer XXL-Schaumparty auf dem Gelände der Galopprennbahn Bad Doberan im August 2022 starb eine 21-jährige Frau, vier weitere Menschen wurden teils schwer verletzt. Der damals 19-Jährige hatte mit seinem PS-starken Auto, in dem sich weitere Partygäste befanden, auf einer nahe gelegenen Straße eine Gruppe angefahren, die zuvor ebenfalls die Party verlassen hatte.

Das Rostocker Amtsgericht hatte den jungen Mann Ende Juni vorigen Jahres wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Zusätzlich wurde eine Sperre verhängt, durch die der Angeklagte erst nach drei Jahren wieder eine Fahrerlaubnis bekommen kann. Dagegen gingen der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft in Berufung.

Der heute 21-Jährige hatte zum Auftakt des Berufungsprozesses Mitte April eingeräumt, vor dem Unfall Alkohol konsumiert und während der Party zwei Whiskey-Cola getrunken zu haben. Während der Verhandlung in erster Instanz vor dem Amtsgericht hatte er den bei ihm nachgewiesenen Alkohol noch mit der Nutzung eines Mundsprays erklärt. Im Berufungsprozess hatte er seine damalige Aussage revidiert. Das Urteil soll am Dienstag um 14.00 Uhr verkündet werden.

© dpa
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