Die Wahlämter der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen haben die Wahlbenachrichtigungen für die Europawahl am 9. Juni nach Angaben der Landeswahlleitung verschickt. Wer noch keine Benachrichtigung erhalten haben, aber der Meinung sei, wahlberechtigt zu sein, sollte sich bis spätestens Freitag (24. Mai) an seine Gemeinde wenden, teilte Landeswahlleiterin Monika Wißmann am Dienstag mit.
Briefwähler können die erforderlichen Unterlagen schriftlich, per Telefax, E-Mail oder persönlich im Wahlamt ihres Wohnortes beantragen. Eine telefonische Antragstellung ist jedoch nicht zulässig. Briefwahlunterlagen können mit schriftlicher Vollmacht auch für eine andere Person beantragt werden. Für den Briefwahl-Antrag per E-Mail haben laut Landeswahlleitung viele Gemeinden in ihrem Internetangebot eine Eingabemaske eingerichtet. Die Briefwahlunterlagen können nur bis Freitag, 7. Juni, 18.00 Uhr beim Wahlamt angefordert werden.
In NRW sind mehr als 13,8 Millionen Menschen bei der Europawahl stimmberechtigt. Dazu zählen auch rund 820.000 Bürgerinnen und Bürger aus anderen EU-Mitgliedstaaten. Wenn diese ihr Wahlrecht in NRW ausüben wollten, müssen sie in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein. Erstmals dürfen bei einer Europawahl auch 16- und 17-Jährige wählen. In NRW sind das rund 305.000 junge Menschen.