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Schulbehörde legt Leitlinien für Künstliche Intelligenz vor

Künstliche Intelligenz durchdringt immer mehr Bereiche des Lebens - auch Schulen. Wie dort mit KI umgegangen werden soll, hat Hamburgs Schulbehörde nun in Leitlinien zusammengefasst.
KI Symbolbild
Ein Messebesucher geht an einem Leuchtdisplay vorbei. © Peter Steffen/dpa/Symbolbild

Hamburgs Schulbehörde hat Leitlinien für den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) an den Schulen der Hansestadt vorgelegt. Entwickelt worden seien diese von der Kompetenzstelle KI des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung Hamburg, von der Behörde und dem Artificial Intelligence Center Hamburg, teilte die Behörde am Donnerstag mit. Die «Leitlinien für den Einsatz von KI-Systemen in Schule und Unterricht» seien ausschließlich online unter www.li.hamburg.de/ki abrufbar und drehten sich um den lernförderlichen Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Unterricht, rechtliche Aspekte sowie um Fragen des Datenschutzes.

«Ich möchte alle Lehrkräfte dazu ermutigen, KI-Anwendungen im Unterricht zu erproben und zu reflektieren, um die Schülerinnen und Schüler zu einem kritischen und kompetenten Umgang mit KI zu befähigen», sagte Schulsenatorin Ksenija Bekeris (SPD). Sie hoffe, dass die Leitlinien als hilfreiches Instrument für die pädagogische Arbeit betrachtet würden. Dort werden laut Behörde unter anderem generative KI-Modelle hinsichtlich ihrer Funktionen und Leistungen erörtert und der praktische Einsatz in den Schulen diskutiert. Dabei gehe es etwa um die Frage, wie Aufgaben gestaltet werden müssen, damit die Eigenleistung der Schülerinnen und Schüler sichtbar und von den von der KI erbrachten Inhalten unterscheidbar bleibe.

Der rechtliche Teil befasse sich wiederum unter anderem mit der Frage, wie Leistungen beim Einsatz von KI bewertet werden können und wie etwa bei Prüfungen mit einem nicht erlaubten Einsatz von KI-Anwendungen umgegangen werden sollte. Bekeris betonte: «Die Leitlinien wurden aufgrund der dynamischen Entwicklungen bewusst nicht als PDF oder Druckerzeugnis veröffentlicht, sondern ausschließlich digital.» So könnten Änderungen rasch aktualisiert und die Leitlinien sukzessive um Praxisbeispiele, Anwendungsmöglichkeiten und weitere Materialien für die Lehrkräfte ergänzt werden.

© dpa
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