Allein in Nordrhein-Westfalen müsste in zehntausenden Fällen geprüft werden, ob verhängte Strafen ganz oder teilweise zu erlassen seien. «Auf diese Problematik haben wir Länder früh im Gesetzgebungsverfahren hingewiesen.» Er bedaure sehr, dass Einwände der Länder insbesondere vom zuständigen Bundesgesundheitsminister nicht gehört worden seien.
Der Bundestag hat am Freitag mit klarer Mehrheit eine kontrollierte Freigabe der Droge beschlossen. Besitz und Anbau sollen zum 1. April mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum legal werden. Das Gesetz kommt voraussichtlich am 22. März noch in den Bundesrat. Zustimmungsbedürftig ist es nicht, die Länderkammer könnte prinzipiell aber den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anrufen und das Verfahren abbremsen.