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Stoß von Brücke: Anklage «ausländerfeindliche Gesinnung»

Der Mann war der Polizei schon früher aufgefallen. Einmal wurden Ermittlungen wegen seiner psychischen Verfassung eingestellt. Jetzt aber geht es um versuchten Mord - es dürfte zum Prozess kommen.
Polizeiauto
Ein Polizeiauto bei einem Einsatz © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa/Symbolbild

Die Staatsanwaltschaft hat für einen 28-Jährigen, der einen Syrer von der berühmten Steinernen Brücke in Regensburg gestoßen haben soll, die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen versuchten Mordes beantragt. Die Staatsanwaltschaft gehe davon aus, dass «der Beschuldigte aus einer ausländerfeindlichen Gesinnung heraus» gehandelt habe, teilte die Behörde am Donnerstag mit. Sie legt dem schuldunfähigen Beschuldigten auch das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zur Last. Die Staatsanwaltschaft habe beim Landgericht Regensburg einen entsprechenden Antrag gestellt. Das Gericht muss nun über die Zulassung zur Hauptverhandlung und Verhandlungstermine entscheiden.

Der 20 Jahre alte Syrer war bei dem Sturz am 13. Oktober vergangenen Jahres über fast sieben Meter schwer verletzt worden und kämpft noch heute mit den psychischen Folgen des Angriffs. Er hatte bei dem Sturz ein Schädel-Hirn-Trauma erlitten, schwebte aber nicht in Lebensgefahr.

Der junge Syrer hatte auf der Brüstung der Steinernen Brücke gesessen und telefoniert, als der Beschuldigte ihn - so die bisherigen Ermittlungen - völlig überraschend von der Brücke gestoßen haben soll. Nach der Tat soll der Beschuldigte unbeeindruckt weiter über die Brücke flaniert sein und gegenüber einem zufällig anwesenden Polizeibeamten in Zivil den Hitlergruß gezeigt haben, wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilte.

Die Ermittlungen der Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft Regensburg konzentrierten sich in den vergangenen Monaten vor allem darauf, «ob der Tat möglicherweise ein fremdenfeindliches Motiv zugrunde liegt», wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilte. Hierzu wurden unter anderem Handy-Daten des Beschuldigten untersucht. Dies habe verschiedene Hinweise auf nationalsozialistisches Gedankengut geliefert. Unter anderem aufgrund von Zeugenaussagen und Tatablauf hätten sich weitere Hinweise auf ein «möglicherweise ausländerfeindliches Tatmotiv» ergeben.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 28-Jährigen vor, versucht zu haben, den Syrer heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen zu ermorden. Der Beschuldigte habe sich im Ermittlungsverfahren sowohl gegenüber einem Polizeibeamten als auch gegenüber einem psychiatrischen Sachverständigen geäußert. Gegenüber beiden gab er an, die Tat begangen zu haben, weil er gedacht habe, dass es sich bei dem 20-Jährigen, den er nicht gekannt habe, um einen Drogendealer handele. Hinweise für ein strafbares Verhalten des Syrers erbrachten die Ermittlungen aber nicht.

Ein forensisch-psychiatrisches Sachverständigengutachten kam zu dem Ergebnis, dass der Beschuldigte bei der Tat eine manische Episode mit psychotischen Symptomen durchlebte und daher schuldunfähig war. Allerdings gehe von dem Beschuldigten aufgrund seines Zustandes auch künftig die Gefahr erheblicher Straftaten aus. Deshalb habe die Staatsanwaltschaft die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt.

In solchen Fällen gibt es keine Anklageschrift, sondern eine Antragsschrift und am Ende eines solchen Prozesses steht keine Verurteilung.

© dpa
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