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Ungewöhnliches Plädoyer im Mordprozess um getötete Ehefrau

Er war gewalttätig, sie wollte frei sein - und starb. Getötet vom eigenen Ehemann? Oder war es Suizid? Anklage und Verteidigung haben da verschiedene Ansichten. Die Entscheidung liegt nun beim Gericht. Es ist schon der zweite Anlauf, die Wahrheit herauszufinden.
Justitia
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. © Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Im wieder aufgerollten Prozess gegen einen des Mordes angeklagten Ehemann hat die Verteidigung ein ungewöhnliches Plädoyer gehalten. Sein Anwalt sagte am Freitag vor dem Landgericht München I: «So intelligent ist der Angeklagte nicht, dass er seine Frau erschießt und dann sich diese Geschichte in kürzester Zeit ausdenkt.» Für den 64-Jährigen spreche auch die Tatsache, dass er den Tatabend in den vergangenen acht Jahren neunmal gleichlautend geschildert habe.

Die Staatsanwaltschaft stellte den Angeklagten in ihrem Schlussvortrag hingegen als einen brutalen und gewalttätigen Menschen dar. Auch seine beiden Ex-Frauen hätten seine Wutanfälle bezeugt und ihn beschuldigt, sie oft geschlagen zu haben. So sei ihm die Tat nicht persönlichkeitsfremd und müsse mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe geahndet werden. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann seine Ehefrau «von Eifersucht getrieben» mit einen Kopfschuss getötet hat.

Denn der Anklage zufolge hatte sich die Frau nach 17 Ehejahren von ihrem Mann getrennt. Sie zog aus der Stadt, meldete sich auf Dating-Plattformen an, traf andere Männer und wollte um das Sorgerecht für die fünf gemeinsamen Kinder kämpfen.

An jenem Abend im Jahr 2015 hatten sie nach Einschätzung der Ermittler zunächst noch einvernehmlichen Sex. Danach jedoch soll ein Hinrichtungsszenario gefolgt sein: Der Angeklagte soll seine Frau gezwungen haben, sich hinzuknien, und habe ihr dann die Waffe an die Schläfe gehalten und abgedrückt.

Hingegen beteuerte der Bosnier, seine Ehefrau habe Suizidgedanken gehabt. Deshalb habe er ihr die Waffe aus der Hand nehmen wollen, die sie zuvor als «Sexspielzeug» genutzt hätten. Bei dem Gerangel sei dann ein Schuss gefallen.

Der Tod der Frau im Jahr 2015 war lange als Suizid behandelt worden. Am Ende eines mehr als ein Jahr andauernden Indizienprozesses hatte das Landgericht München I den 64-Jährigen im Februar 2022 aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Der Bundesgerichtshof hob diese Entscheidung jedoch im Dezember vergangenen Jahres auf.

© dpa
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