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Ex-Fußballtrainer wegen Mordes verurteilt

Wochenlang war im vergangenen Jahr nach einer 19-jährigen aus der Altmark gesucht worden. Bis man sie schließlich tot in einer Kiesgrube fand - verbrannt und mit Dutzenden Messerstichen. Jetzt steht fest: Es war Mord.
Mordprozess
Der Angeklagte (M) in Stendal vor der Urteilsverkündung im Prozess um den Tod einer 19-Jährigen. © Simon Kremer/dpa

Im Prozess um eine mit 32 Messerstichen getötete 19-Jährige aus Klötze in der Altmark (Sachsen-Anhalt) ist der Angeklagte wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 43 Jahre alte Angeklagte seine deutlich jüngere Geliebte heimtückisch ermordete und nicht, wie von der Verteidigung ausgeführt, im Affekt tötete. Die Indizien sprächen dafür, dass ein Affekt zu keinem Zeitpunkt vorgelegen habe, so der Vorsitzende Richter Ulrich Galler.

Der Prozess um die junge Frau hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Wochenlang war nach der 19-Jährigen gesucht worden, bis ihre Leiche schließlich in einer Kiesgrube in Niedersachsen gefunden wurde. Der Angeklagte, der früher Trainer im Fußballverein der 19-Jährigen war, hatte mit dem Opfer eine außereheliche intime Beziehung. Die Verteidigung plädierte in ihrem Schlussplädoyer auf Totschlag und wies darauf hin, dass die Tat im Affekt passiert sei. Die 19-Jährige habe wahnhaft schwanger werden wollen und habe versucht, den Angeklagten mit einem Messer zum Sex zu zwingen. Es sei eine toxische Beziehung gewesen.

Staatsanwaltschaft und Nebenklage warfen dem dreifachen Familienvater heimtückischen Mord vor. Der Angeklagte habe die kindliche Schwärmerei der 19-Jährigen ausgenutzt. Zum Tatzeitpunkt sei sie völlig arg- und wehrlos gewesen. «Sie sind ein Mörder», sagte der Anwalt der Mutter des Opfers, Holger Stahlknecht. Völlig empathielos sei der Angeklagte vorgegangen, habe die Leiche seiner Geliebten zunächst auf einer wilden Müllkippe zwischengelagert, eher er sie wenige Tage später versucht habe zu verbrennen und abschließend in eine 1,70 Meter tiefe Grube gelegt habe. Die Familie leide weiterhin schwer unter den Geschehnissen. Neben der Freiheitsstrafe wurde der Angeklagte auch zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt, insgesamt mehr als 45 000 Euro.

Im Gerichtssaal waren während der 18 Verhandlungstage zahlreiche Freunde und Bekannte der 19-Jährigen zugegen. Zur Urteilsverkündung trugen viele von ihnen schwarze T-Shirts mit einem Bild des Opfers.

Vor der Urteilsverkündung äußerte sich der 43-Jährige erstmals auch selbst. Zur Tat hatte er während des Prozesses eine Erklärung über seine Anwältinnen verlesen lassen, in der er zugab, mit dem Messer zugestochen zu haben. Es tue ihm unendlich leid, sagte der Mann am Montag. Er habe es nicht gewollt. Nach Ansicht des Gerichts ging der 43-Jährige allerdings planvoll vor. Vor der Tat habe er seine Handys ausgeschaltet, sei mit der 19-Jährigen an einen abgelegenen Ort gefahren. Die Erklärungen zur Tat seien unglaubwürdig. Er habe mit Halbwahrheiten gespielt, wie er auch sein Beziehungsgeflecht mit Halbwahrheiten gebaut habe.

© dpa
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