Schleswig-Holsteins Antikorruptions-Beauftragte Cornelia Gädigk hat im vergangenen Jahr 72 Hinweise zu möglicher Korruption im Land erhalten. Bei der Mehrzahl der mitgeteilten Sachverhalte habe es keine Anhaltspunkte auf Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit gegeben, wie aus ihrem am Dienstag vorgestellten Jahresbericht hervorgeht. 13 Vorgänge leitete die Antikorruptions-Beauftragte nach eingehender Prüfung an die zuständige Staatsanwaltschaft weiter. Diese Zahl bewegt sich den Angaben zufolge im Durchschnitt des jeweils jährlichen Hinweisaufkommens. In zwölf weiteren Fällen wurde die Anti-Korruptionsbeauftragte demnach im Rahmen fachlicher Gespräche und Anfragen kontaktiert. Überwiegendes Thema sei der Umgang mit dem Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken, mit denen die entsprechenden Stellen befasst waren.
Diese Kontakte belegen nach Angaben Gädigks die hohe Sensibilität zu dem Thema Korruption und Vermeidung möglicher Befangenheit. «Diese Zahlen und meine Erfahrungen sagen daher nichts darüber aus, dass die Korruptionsanfälligkeit angestiegen ist. Nach meiner Einschätzung, die sich auch im Bundeslagebild Korruption des Bundeskriminalamtes widerspiegelt, verhalten sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes grundsätzlich rechtstreu und rechtskonform.» Die Hinweise verdeutlichten aber auch, dass gerade bei Entscheidungen auf kommunaler Ebene und insbesondere in kleineren Gemeinden auf mehr Transparenz und Sensibilität geachtet werden müsse. «Das Gebot der Gemeinnützigkeit und Unparteilichkeit auch der ehrenamtlich Tätigen muss vertieft thematisiert werden.»