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AfD mit 457 neuen Beweisanträgen für Berufungsverhandlung

An zwei langen Tagen im März hatte das Oberverwaltungsgericht in Münster in Sachen AfD getagt. Am Ende ohne Urteil. Jetzt geht es weiter - mit einem neuen Schwung an Anträgen.
Berufungsverfahren zur Einstufung der AfD durch Verfassungsschutz
Bei dem Berufungsverfahren im Streit um die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz, sitzt der Vorsitzende Richter am Oberverwaltungsgericht (OVG), Gerald Buck, im Foyer des Gerichts. © Guido Kirchner/dpa

Im Streit zwischen der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Partei nach Angaben des Oberverwaltungsgerichts 457 neue Beweisanträge eingereicht. Das Berufungsverfahren wird am Donnerstag und Freitag (11. und 12. April) nach einer mehrwöchigen Unterbrechung fortgesetzt. Bei den ersten beiden Tagen im März hatte der 5. Senat des OVG mit Sitz in Münster sein geplantes Programm in der mündlichen Verhandlung wegen zahlreicher Befangenheits- und Beweisanträgen der AfD nicht abarbeiten können. Bis zu den Sommerferien hat der Vorsitzende Richter Gerald Buck deshalb 13 neue Termine angesetzt.

Aus dem Parteivorstand sollen am Donnerstag Maximilian Krah und Peter Boehringer nach Münster kommen. In dem Verfahren geht es um die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz. Der 5. Senat des OVG soll klären, ob das Urteil aus der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln Bestand hat. Das Bundesamt mit Sitz in Köln hatte die Partei sowie die Jugendorganisation Junge Alternative (JA) als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft.

© dpa
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