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Cannabis-Legalisierung: Suchthilfe-Vertreter sehen Vorteile

Es ist so weit: Der Ostermontag bringt die Teillegalisierung von Cannabis. Zum Start haben Polizisten Handreichungen bekommen, in der Suchtprävention werden Chancen der Gesetzesänderung betont.
Cannabis-Legalisierung
Ein Mann raucht einen Joint. © Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Symbolbild

Seit Ostermontag gelten weite Teile des umstrittenen Cannabisgesetzes. Damit ist fortan auch in Rheinland-Pfalz für Erwachsene ab 18 Jahren der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum erlaubt. In der eigenen Wohnung sollen drei Cannabispflanzen erlaubt sein und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Verboten bleibt Kiffen allerdings im öffentlichen Raum unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite zu solchen Einrichtungen.

Nach Einschätzung der Leiterin der Beratungsdienste beim Caritasverband Trier bietet die Teillegalisierung von Cannabis echte Chancen für die Arbeit in der Suchtprävention. «Der Cannabis-Konsum wird aus der Tabuzone herausgeholt und gesprächsfähig», sagte Kerstin Ludwig der Deutschen Presse-Agentur. Menschen über 18 Jahren werde erlaubt, über Konsumerfahrungen zu sprechen, das mache auch ehrlichere Gespräche mit Jugendlichen über das Thema möglich.

Vertreter aus der Suchthilfe rechnen mit mehr Anfragen

Sie ging davon aus, dass die Zahl der Cannabis-Konsumenten steigen wird. Nun könne offener damit umgegangen werden, mancher werde eher in eine Beratungsstelle kommen, das Thema werde entstigmatisiert. Entsprechend rechnete Ludwig mit mehr Anfragen zu dem Thema etwa von Schulen oder Schulsozialarbeitern. Auch Melanie Eckstein vom Haus der Diakonie in Bad Dürkheim erwartete ein erhöhtes Informationsbedürfnis von Eltern, Lehrern und Vereinen.

Das Sozialministerium in Mainz will sich nach eigenen Angaben im anstehenden Doppelhaushalt für eine weitere Stärkung der Suchtprävention einsetzen. Minister Alexander Schweitzer (SPD) sieht allerdings auch den Bund in der Verantwortung. Der solle die Länder bei dieser Aufgabe unterstützen. Aus dem Bildungsministerium hieß es, unabhängig von dem Cannabisgesetz sei Suchtprävention ein «kontinuierlicher pädagogischer Auftrag der Schule». Derzeit werde ein Leitfaden zum Thema Cannabis vom Fachbereich Suchtprävention des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung entwickelt und anschließend Schulen zur Verfügung gestellt.

Arbeitskreis im LKA

Mit Blick auf die Polizeiarbeit war im Landeskriminalamt (LKA) Rheinland-Pfalz ein Arbeitskreis «Cannabis-Legalisierung» eingerichtet worden. Dies erarbeitete laut Innenministerium konkrete Handlungsempfehlungen, die allen Polizistinnen und Polizisten zur Verfügung gestellt wurden.

Erst von Juli an werden nicht kommerzielle Anbauvereinigungen erlaubt sein. Für deren Zulassung und Kontrolle wird in Rheinland-Pfalz das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung zuständig sein.

© dpa
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