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BUND legt Widerspruch gegen Fangerlaubnis für Doggerbank ein

Die Doggerbank, eine große überspülte Sandbank weit draußen in der Nordsee, ist ein Meeresschutzgebiet. Fischerei mit Grundschleppnetzen ist dort erlaubt. Naturschützer gehen dagegen nun vor.
Fischerboot
Ein Fischerboot fährt während einer Kutterdemonstration anlässlich der Agrarministerkonferenz auf der Nordsee. © Frank Molter/dpa

Die Naturschutzorganisation BUND dringt weiter auf ein Verbot für die Fischerei mit Grundschleppnetzen im deutschen Meeresschutzgebiet Doggerbank in der Nordsee und hat deshalb Widerspruch gegen eine Fangerlaubnis eingelegt. Der Widerspruch richte sich gegen die Anfang des Jahres vom Bundeslandwirtschaftsministerium erteilte Fangerlaubnis für die deutsche Fischereiflotte, sagte Isabelle Maus vom Meeresschutzbüro des Bunds für Umwelt und Naturschutz (BUND) am Mittwoch in Bremen. Darin werde der Fang mit Grundschleppnetzen für die Doggerbank nicht ausgeschlossen.

Grundschleppnetze sind Fanggeräte, die etwa von einem Kutter geschleppt werden und für das Fischen beispielsweise von Schollen oder Krabben am Meeresboden oder in Bodennähe konzipiert sind. Meeresschützer kritisieren die Fangmethode, da sie unter anderem den Meeresboden und dort lebende Organismen schädigt. «Für uns ist eindeutig jeder Eingriff zu viel. Deshalb muss die Fischerei außerhalb von Schutzgebieten stattfinden», sagte Maus.

Anders als für die anderen deutschen Meeresschutzgebiete in der Nordsee, Borkum Riffgrund und Sylter Außenriff, in denen die Fangmethode seit vergangenem Jahr ganz oder teilweise untersagt ist, gibt es für die Doggerbank bislang keine Restriktionen. Die Doggerbank ist die größte Sandbank in der Nordsee und reicht auch in die Staatsgebiete Dänemarks, Großbritanniens und der Niederlande. Die Sandbank, die dauerhaft von der Nordsee überspült ist, ist ein Lebensraum etwa für Seehunde und Schweinswale.

Im vergangenen Jahr hatte der BUND bereits ein Rechtsgutachten vorgelegt, wonach die Fischerei mit Grundschleppnetzen in der Doggerbank nicht mit den Erhaltungszielen vereinbar sei - auch, da es bislang keine Verträglichkeitsprüfung vor der Erteilung von Fangerlaubnissen gab. Ohne diese Verträglichkeitsprüfung ist aus Sicht der Naturschützer auch die Fangerlaubnis für 2024 rechtswidrig. Eine Antwort auf den Widerspruch erwartet der BUND bis April.

© dpa
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