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Mordurteil Fall Jutta: Verteidigung legt Revision ein

Mehrere Jahrzehnte blieb der Mord an der 15-jährigen Jutta ungeklärt, bis ein Mann zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. Nun hat die Verteidigung Revision eingelegt. Was bedeutet dies für das Urteil?
Gerichtsmikrofone
Mikrofone und Kopfhörer auf einem Tisch in einem Gerichtssaal. © Jonas Walzberg/dpa/Symbolbild

Nach der Verurteilung eines Mannes wegen des Mordes an einem 15-jährigen Mädchen vor fast vier Jahrzehnten im südhessischen Lindenfels hat die Verteidigung Revision eingelegt. Es könne nun bis zu einem Jahr dauern, bis das Urteil rechtskräftig werde, erklärte ein Sprecher des Landgerichts Darmstadt am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Demnach müssen der Richterspruch schriftlich verfasst und die Fristen für die Revisionsbegründung eingehalten werden, bevor der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe über den Fall entscheidet. Die Anklage hat laut dem Gerichtssprecher auf Rechtsmittel verzichtet.

Der 62-jährige Täter war im Dezember vergangenen Jahres vom Landgericht zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er soll sein junges Opfer im Juni 1986 auf dem Heimweg von einem Schwimmbad in einem Wald mit einem Messer bedroht, es vergewaltigt und dann erstochen haben. Aufgrund des Gesamtbildes aller Beweise und Indizien sei es erwiesen, dass der Mann die Tat begangen habe, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung. Der Angeklagte bestritt zunächst im Gespräch mit Zeugen die Tat, im Prozess schwieg er. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.

© dpa
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