Im Hessischen Landtag ist am Mittwoch das Grundgesetz gefeiert worden, das vor 75 Jahren in Kraft getreten ist. Das Werk ist nach den Worten von Landtagspräsidentin Astrid Wallmann (CDU) ein «Versprechen und eine Hoffnung» gewesen, «die sich als größtes Glück unserer Geschichte erfüllte». Heute sei das Grundgesetz für alle vor allem eine Verpflichtung, das einst gegebene Versprechen für die zukünftigen Generationen zu wahren.
Das Grundgesetz wurde am 23. Mai 1949 in Bonn verkündet. Es galt zunächst nur in den elf westdeutschen Bundesländern, die damals zur Bundesrepublik Deutschland gehörten. Seit der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten im Jahr 1990 gilt das Grundgesetz auch in den Ost-Bundesländern.
Der das Grundgesetz durchziehende Gedanke des Föderalismus sei nicht nur ein Tribut an die historisch gewachsenen Eigenheiten der deutschen Länder und Regionen gewesen, sagte Wallmann. Er sei zugleich auch der Einsicht geschuldet, dass die dezentrale Verteilung der Zuständigkeiten eine Konzentration der Macht zu verhindern helfe.
«Und an diesen verfassungsrechtlichen Gedanken sollten wir als Landespolitiker selbstbewusst häufiger erinnern, wenn wieder einmal die angebliche Ineffizienz föderaler Strukturen beklagt wird», sagte Wallmann. «Die Bundesrepublik ist nicht trotz, sondern aufgrund ihres Föderalismus eine Erfolgsgeschichte.»