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Prozess gegen Hauptmann: Verdacht einer Ordnungswidrigkeit

Einst sah sich Mark Hauptmann dem Verdacht der Steuerhinterziehung ausgesetzt, nun geht es in einem anvisierten Prozess nur noch um eine Ordnungswidrigkeit.
Bundestag
Blick auf die Regierungsbank im Plenum des Deutschen Bundestages. © Christoph Soeder/dpa

Der frühere Südthüringer CDU-Bundestagsabgeordnete Mark Hauptmann muss sich vor Gericht verantworten. Das Landgericht Meiningen ließ eine Anklage gegen Hauptmann zu, wie die Behörde mitteilte. Das «Freie Wort» hatte am Freitag zuerst über die Eröffnung des Hauptverfahrens berichtet. Demnach soll das Verfahren nicht wie von der Staatsanwaltschaft gefordert vor einem Strafrichter, sondern vor einem Ordnungswidrigkeitenrichter geführt werden. Es bestehe der Verdacht einer leichtfertigen Steuerverkürzung und damit einer Ordnungswidrigkeit. Für eine vorsätzliche Straftat der Steuerhinterziehung bestehe hingegen kein hinreichender Tatverdacht. Wann der Prozess beginnt, war zunächst nicht bekannt.

© dpa
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