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Freispruch: Tödliche Messerstiche waren Notwehr

Fast sieben Monate saß ein 39-jähriger Mann in Untersuchungshaft, weil er den Ex-Lebensgefährten seiner Tante erstochen hatte. Zu Unrecht - es war Notwehr.
Landgericht Düsseldorf
Der Schriftzug «Landgericht und Amtsgericht Düsseldorf» hängt an der Fassade des Landgerichts. © Marcel Kusch/dpa

Rund ein halbes Jahr nach tödlichen Messerstichen hat das Düsseldorfer Landgericht den wegen Totschlags angeklagten Messerstecher freigesprochen. Der 39-Jährige habe in Notwehr gehandelt, befanden die Richter am Dienstag.

Der Angeklagte hatte Mitte Oktober 2023 den körperlich überlegenen, 53 Jahre alten Ex-Partner seiner Tante erstochen, nachdem dieser ihn nach einem Wortgefecht mit einem Teleskop-Schlagstock angegriffen und am Kopf verletzt hatte.

«Es bereitet mir - wie dem Staatsanwalt auch - großes Unbehagen, ein Verhalten straflos zu lassen, das den Tod eines Menschen zur Folge hatte», sagte Richter Rainer Drees. Aber in diesem Fall greife das Notwehrrecht. «Und danach konnte der Angeklagte alles tun, was den Angriff effektiv beendet.»

Der 39-Jährige hatte die Messerstiche nicht bestritten - er habe sich damals aber nur verteidigt, sagte er. Nach 15 Jahren sei zuvor die Beziehung zwischen seiner Tante und dem 53-Jährigen gescheitert. Das Paar hatte sich Wochen zuvor getrennt.

Der 53-Jährige habe die Herausgabe von Unterlagen gefordert und damit gedroht, andernfalls alle umzubringen. Um seine Tante zu schützen, habe er mit seinem Cousin vor deren Haus auf den 53-Jährigen gewartet. Eine Überwachungskamera hatte das Geschehen aufgezeichnet, das auch von mehreren Zeugen beobachtet worden war.

Der türkische Angeklagte wurde nach der Urteilsverkündung umgehend auf freien Fuß gesetzt. Außerdem wurde ihm eine Entschädigung für die zu Unrecht erlittene, fast sieben Monate lange Untersuchungshaft zugesprochen. Nach der Beweisaufnahme hatten Verteidigung und Staatsanwaltschaft einen Freispruch beantragt.

© dpa
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