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Ministerium: Probleme bei Asservaten sind jahrelang bekannt

Die Mängel bei der Aufbewahrung von Beweismitteln bei der Polizei sind seit Wochen Thema. Nun wird öffentlich: Alarmsignale gab es schon 2017. Ein Lösungsversuch des Ministeriums aber verlief im Sande.
Innenministerium von Sachsen-Anhalt
Das Ministerium für Inneres und Sport von Sachsen-Anhalt. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Nach dem Bekanntwerden diverser Mängel bei der Aufbewahrung von Beweismitteln bei der Polizei in Sachsen-Anhalt hat das Innenministerium eingeräumt, dass die Probleme seit mehreren Jahren bekannt sind. Bereits im Jahr 2017 habe es eine Projektgruppe «zur Implementierung einer landesweit einheitlichen Lösung der Asservaten- und Spurenverwaltung» gegeben, teilte die Behörde von Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Ein elektronisches Asservaten-Managementsystem gibt es jedoch bis heute nicht. Stattdessen würde in den Verwahrstellen der Polizei weiter mit Verwahrbüchern und Excel-Tabellen gearbeitet werden, hieß es.

In Sachsen-Anhalt wird seit Wochen über Probleme in der Asservatenverwaltung diskutiert. Der Landesrechnungshof hatte erhebliche Mängel bei der Aufbewahrung von Beweismitteln festgestellt. In der Folge ging es unter anderem um nicht ordnungsgemäß vernichtete Waffen und entwendete Beweismittel. Eine Sprecherin des Innenministeriums wies am Montag darauf hin, dass man im Innenausschuss des Landtags bereits über die Arbeitsgruppe aus dem Jahr 2017 informiert habe, allerdings nicht bis ins Detail.

Das Innenministerium erklärte nun auf Anfrage, dass sich die Projektgruppe mit Vertretern mehrerer Polizeibehörden vor sieben Jahren über mehrere Monate damit befasst hat, wie das Management der Asservate besser gelingen könne. Ergebnis: Sachsen-Anhalt sollte ein neues IT-Programm dafür bekommen, um insbesondere besser nachvollziehen zu können, wo welches Beweismittel gelagert wird.

Bereits im April 2017 warnte die Projektgruppe, dass eine Übersicht fehle, in welcher der Werdegang des Asservats nachvollzogen werden könne. Eine landesweit einheitliche Dokumentation gebe es nicht, heißt es in einem Dokument der Projektgruppe, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Dies könne «den Verlust von Informationen und Spuren/Asservaten zur Folge haben». Außerdem wurde vor Datenschutzverstößen gewarnt. Man empfehle dem Innenministerium die Inkraftsetzung eines Erlasses, um landesweit einheitliche Standards bei der Bearbeitung der Vorgänge zu definieren.

Weil das Thema parallel in mehreren Bundesländern eine Rolle spielte, forcierte das Innenministerium jedoch keine eigene Lösung, wie die Behörde bestätigte. Stattdessen wurden Gespräche mit anderen Ländern aufgenommen - und die zogen sich über mehrere Jahre hin. Die Anforderungen seien immer komplexer geworden, hieß es. Erst im Mai 2021 habe es eine Ausschreibung für das gewünschte Programm gegeben.

Im März 2023 traf in Magdeburg dann die schlechte Nachricht des Bundesinnenministeriums ein: Es wurden «keine bezuschlagungsfähigen Angebote» abgegeben, das Vergabeverfahren für ein einheitliches Asservatenmanagement musste aufgehoben werden. Dass dies frustrierend für die Polizei und die Mitarbeiter in den Verwahrstellen sei, könne man verstehen, so Zieschangs Behörde. Leider dauerten solche Abstimmungsprozesse der Länder häufig mehrere Jahre. Man setze auch in Zukunft auf die Einführung eines solchen Managementsystems.

Während über Jahre mit Blick auf die Asservatenverwaltung keine großen Verbesserungen erreicht wurden, legte man den Angaben zufolge im Ministerium den Schwerpunkt auf ein neues IT-System für die gesamte Polizei. Das sogenannte Vorgangsbearbeitungssystem «Artus» startete tatsächlich zum Jahreswechsel 2023/2024. Dort kann ein Protokoll eingefügt werden, wenn Beweise sichergestellt werden. In den Verwahrstellen, wo die Asservate danach gelagert werden, wird jedoch weiter mit Büchern oder Excel-Tabellen gearbeitet.

In den vergangenen Wochen sind eine Reihe von Mängeln bekannt geworden. Dabei waren unter anderem eine Stabhandgranatenattrappe und eine nicht ordnungsgemäß vernichtete Maschinenpistole, mit der ursprünglich geschossen werden konnte, die laut Innenministerium aber schon bei der Sicherstellung nicht mehr funktionstüchtig war, in den Blick geraten. Zudem wurden bei einem Polizisten im Harz zuletzt mehrere Beweismittel festgestellt, die dieser privat auf seinem Grundstück aufbewahrt haben soll. Es ist ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Der Beamte wurde vom Dienst suspendiert. Weiterhin war bekannt geworden, dass aus der Asservatenkammer im Polizeirevier Salzlandkreis rund 13.000 Euro verschwunden sind.

Zieschang hatte die Polizei zuletzt in die Pflicht genommen. «Asservate sind sorgfältig aufzubewahren», sagte die CDU-Politikerin. Wenn die Polizei Asservate nicht ordnungsgemäß aufbewahre, würde sie ihre eigene Ermittlungsarbeit konterkarieren, so Zieschang. Nur wenn man die Beweismittel gerichtsverwertbar verwahre, könnten Beschuldigte angeklagt und letztlich auch verurteilt werden.

Das Innenministerium überprüft die Prozessabläufe in der Asservatenverwaltung. Eine neue Projektgruppe soll einheitliche Regeln für Umgang und Verwahrung von Beweismitteln erarbeiten. Ziel ist am Ende ein einheitliches Regelwerk für die Landespolizei.

© dpa
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