Bei der Räumung des besetzten Dannenröder Forstes vor mehr als drei Jahren ist laut Gerichtsurteil der Schlagstockeinsatz eines Polizisten rechtmäßig gewesen. Es habe sich um ein sehr schnelles Geschehen gehandelt, der geschlagene Mann sei mehrmals gewarnt worden, teilte das Verwaltungsgericht in Gießen am Montag sein Urteil mit (Az.: 4 K 4501/20.GI).
Maßgeblich sei die damalige Perspektive des Polizisten: Für diesen sei nicht ersichtlich gewesen, dass die vermummten Protestler eine Forstmaschine lediglich friedlich hätten besetzen wollen. Vielmehr hätten Körperverletzungen an dem Maschinenführer und den Polizisten sowie Sachbeschädigungen an der Maschine gedroht.
Protestierende hatten damals den Dannenröder Forst besetzt, der für den umstrittenen Ausbau der Autobahn 49 gerodet wurde. Im November 2020 stürmte eine Gruppe auf die von der Polizei gesicherte Maschine zu, ein Polizist schlug mit dem Stock einen Mann. In dem Prozess gab es unterschiedliche Aussagen, ob er den Kopf oder den Oberarm getroffen hatte.
Der geschlagene Mann klagte, der Einsatz des Schlagstockes sei unverhältnismäßig gewesen. Das Verwaltungsgericht wies seine Klage ab. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.