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Corona-Hilfen: Sbrechnungen zu einem Viertel eingereicht

In der Corona-Krise bekamen Unternehmen staatliche Hilfe, wenn sie etwa durch Zwangsschließungen Umsatzverluste befürchten mussten. Doch nicht alle Annahmen traten auch ein. Nun wird abgerechnet.
Corona-Hilfen
Ein Stift liegt auf einem Antrag für den Corona-Soforthilfe-Zuschuss. © Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa

Die Schlussabrechnungen zu den staatlichen Corona-Hilfen laufen in Mecklenburg-Vorpommern nur zäh ein. Wie das Wirtschaftsministerium in Schwerin am Dienstag mitteilte, lagen zum Stichtag 31. Oktober von rund 23.700 erwarteten Abrechnungen erst knapp 6000 vor. Die säumigen Unternehmen hätten Erinnerungsschreiben mit einer Fristverlängerung bis zum 31. Januar 2024 erhalten.

Von den Unternehmensverbänden in MV hatte es Kritik an den ihrer Meinung nach zu eng bemessenen Fristen und an möglichen Rückforderungen gegeben. Bundesweit muss fast jedes vierte Unternehmen, das in der Corona-Krise staatliche Hilfen bekam, einen Teil davon zurückzahlen. Das geht aus einer vorläufigen Bilanz des Wirtschaftsministeriums in Berlin hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zugrunde liegen Stichproben der bislang eingereichten 338.000 Anträge für die Schlussabrechnung. Rund 40 Prozent der Betriebe bekommen demnach aber auch Nachzahlungen.

Laut Landeswirtschaftsministerium waren in allen Phasen der Überbrückungshilfe, einschließlich der November-, Dezember- und Neustarthilfen, in Mecklenburg-Vorpommern fast 44.000 Anträge eingereicht worden. An Soforthilfen seien 344 Millionen Euro bewilligt und ausgereicht worden. Im Rahmen der Neustart-Programme habe es weitere 44,5 Millionen Euro gegeben.

Von wie vielen Unternehmen in MV es Rückforderungen geben werde, könne angesichts des aktuellen Bearbeitungsstands noch nicht gesagt werden. Offen sei somit auch, wie viele Firmen wegen zusätzlicher Verluste Nachzahlungen erhalten. Laut Landeswirtschaftsministerium bekommen Firmen bei Rückzahlungsforderungen eine Frist von 6 Monaten, doch bestehe grundsätzlich immer die Möglichkeit Ratenzahlung oder Stundung zu vereinbaren.

Die Corona-Überbrückungshilfen wurden unbürokratisch an existenzbedrohte Unternehmen mit hohen Umsatzrückgängen ausgezahlt. Diese Auszahlung war aber an eine Schlussabrechnung gekoppelt - es wurden also der tatsächliche Umsatzrückgang und förderfähige Fixkosten mit der Prognose abgeglichen. Zu Rückforderungen kann es zum Beispiel kommen, wenn der tatsächliche Umsatzrückgang geringer war als bei Antragstellung erwartet.

Nach Zahlen des Bundeswirtschaftsministeriums wurden insgesamt rund 13,1 Milliarden Euro Soforthilfe und 63,3 Milliarden Euro für Programme wie die November-, Dezember-, oder Neustarthilfe ausgezahlt.

© dpa
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