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CSU fordert Exmatrikulation antisemitischer Studenten

Die CSU steht für einen besonders harten Kurs gegen Antisemitismus. Dazu passt auch die jüngste Forderung zum Umgang mit propalästinensischen Demonstranten an Universitäten.
Martin Huber
Martin Huber, CSU-Generalsekretär. © Peter Kneffel/dpa

Nach den propalästinensischen Protesten an der Freien Universität Berlin fordert die CSU Rechtsgrundlagen zur Exmatrikulation antisemitischer Studierender. «Es braucht hier auch klare Kante von den Universitäten bei Blockaden und antisemitischen Vorfällen. Auch eine Exmatrikulation muss hier möglich sein. Und auch eine Ausweisung von internationalen Studenten», sagte CSU-Generalsekretär Martin Huber am Montag nach einer Sitzung des Parteivorstands in München. Aus der Sicht Hubers belegen die Vorfälle, dass die Demokratie in Deutschland auch durch Linksextremisten gefährdet sei.

Hubers Kritik bezog sich auf die zwischenzeitliche Besetzung eines Hofs der Freien Universität Berlin durch propalästinensische Aktivisten in der vergangenen Woche. Im sogenannten Theaterhof der Hochschule hatten etwa einhundert Personen versucht, ein Protest-Camp mit Bänken und Zelten zu errichten. Zudem hatten Personen versucht, in Räume und Hörsäle der Universität einzudringen, um diese zu besetzen.

Dazu inhaltlich passend beschloss der CSU-Vorstand auch eine Fünf-Punkte-Erklärung anlässlich des 75. Jahrestages des deutschen Grundgesetzes, in der er jeglicher Form des Extremismus den Kampf ansagte: «Der Staat muss sich gegenüber denen behaupten, die seine Grundordnung hintertreiben oder beseitigen wollen. Deshalb gilt es, jede Form von Extremismus gleichermaßen entschlossen zu bekämpfen - von links wie von rechts, ebenso wie jede Art von religiösem Extremismus, Verschwörungstheorien oder ausländischer Einflussnahme.»

Die CSU betonte zudem erneut ihre Solidarität mit dem Staat Israel: «Insbesondere gegenüber unseren jüdischen Mitbürgern stehen wir dabei in besonderer Verantwortung. Wir stehen entschlossen gegen jegliche Form von Antisemitismus ein. Die jüdische Gemeinde kann sich auf unseren Schutz und unsere Unterstützung verlassen.» Am 24. Mai vor 75 Jahren trat das Grundgesetz in Kraft.

© dpa
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