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Wegen Mordes verurteilt: BGH verwirft Revisionen

Aus Habgier wurde vor zwei Jahren eine 74 Jahre alte Frau getötet. Nach dem Urteil des Landgerichts folgte nun die Entscheidung des Bundesgerichtshofs.
Landgericht Saarbrücken
Die Richterbank eines Saals im Landgericht. © Oliver Dietze/dpa

Rund ein halbes Jahr nach der Verurteilung einer Frau und ihres Sohnes zu lebenslanger Haft wegen Mordes hat der Bundesgerichtshof (BGH) in der Sache entschieden. Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts 
Saarbrücken vom 29. August 2023 würden als unbegründet verworfen, teilte der BGH am Freitag in Karlsruhe mit. Zudem werde ein Antrag des Angeklagten auf Wiedereinsetzung als unzulässig verworfen. Mutter und Sohn hatten nach Ansicht des Landgerichts die Cousine der Angeklagten im Oktober 2022 aus Habgier erstochen.

© dpa
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