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Vandalismus: Parteien hängen Plakate weit nach oben

Abgerissen, angezündet, beschädigt - immer wieder werden Wahlplakate in Dörfern und Städten zerstört. Was tun die Parteien in Sachsen-Anhalt, um Vandalismus vorzubeugen?
Wahlplakate in Halle (Saale)
Wahlplakate hängen hoch oben an einem Laternenmast. In Sachsen-Anhalt findet am 9. Juni neben der Europawahl auch eine Kommunalwahl statt. © Jan Woitas/dpa

Sachsen-Anhalts Parteien wollen hoch hinaus - nicht nur bei den Prozenten am Wahlabend, sondern auch schon im Wahlkampf: Um Plakate vor Vandalismusschäden zu schützen, werden diese möglichst weit oben an Laternen und Masten angebracht. Das teilten Akteure mehrerer im Landtag vertretener Parteien auf Nachfrage mit.

Man habe den Mitgliedern geraten, die Plakate weit oben an den Laternen zu platzieren, sagte ein Sprecher der SPD. Sollten Plakate beschmiert oder beschädigt werden, würde man dies zur Anzeige bringen.

«Die Sichtbarkeit, also ein guter Standort, ist uns wichtig. Wenn möglich, werden unsere Plakate in einer Höhe befestigt, die sie vor Beschädigungen oder Zerstörung ein wenig schützen», sagte ein Sprecher der Linken. Dies sei jedoch nicht überall möglich.

Ähnlich schätzt das die FDP ein. «Ein wirksamer Schutz von Wahlplakaten ist leider kaum möglich. Zudem sind vielfältige und in fast jeder Kommune unterschiedliche Vorschriften zur Höhe zu berücksichtigen, auf der Plakate anzubringen sind. Deshalb wird bei der Planung mit Schwund gerechnet», sagte Landesgeschäftsführer Franz Teresiak.

Bei den Grünen haben manche Kreisverbände möglichst früh angefangen, «damit unsere Plakate im Verlauf der Plakatierungen durch die politischen Mitbewerber weiter nach oben an den Laternen rutschen», sagte ein Sprecher. Die CDU setzt auf eine gute Befestigung und eine Mindesthöhe von 2,5 Metern, wie Landesgeschäftsführer Mario Zeising sagte. Die AfD machte dazu keine Angaben.

Am 9. Juni werden in Sachsen-Anhalt die Kreistage, Stadt- und Gemeinderäte sowie Ortschaftsräte und Ortsvorsteher neu gewählt. Nach Angaben der Landeswahlleiterin handelt es sich um alle elf Kreistage sowie die Stadträte in den drei kreisfreien Städten. In 101 Einheitsgemeinden werden Gemeinde- beziehungsweise Stadtratswahlen sowie in etwa 970 Ortschaften Ortschaftsrats- beziehungsweise Ortsvorsteherwahlen abgehalten. In der Hauptsatzung der Gemeinde ist festgelegt, ob ein Ortschaftsrat oder ein Ortsvorsteher gewählt wird.

Zudem wird in 18 Verbandsgemeinden der Verbandsgemeinderat und in den 114 Mitgliedsgemeinden der Gemeinderat gewählt. Damit werden schätzungsweise insgesamt rund 720 Kreistags- und Stadtratssitze in kreisfreien Städten, etwa 4400 Sitze in Gemeinderäten- und Verbandsgemeinderäten sowie 6000 Sitze in den Ortschaftsräten zu besetzen sein. Außerdem findet am 9. Juni die Europawahl statt.

© dpa
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