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Vater und Stiefmutter nach Tod von kranker Frau vor Gericht

Eine 39-Jährige stirbt - die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sie während einer Krankheit ärztliche Hilfe abgelehnt hat. Haben Vater und Stiefmutter fahrlässig gehandelt?
Justitia
Eine Figur der blinden Justitia. © Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Weil sie für ihre 39-jährige, schwer erkrankte Tochter keine ärztliche Hilfe geholt haben, müssen sich Vater und Stiefmutter vom 29. April an vor dem Landgericht Landau verantworten. Den 73- und 48-jährigen Angeklagten werde unter anderem im Tatzeitraum Dezember 2021 bis Februar 2022 fahrlässige Tötung durch Unterlassen vorgeworfen, teilte das Gericht in der pfälzischen Stadt am Dienstag mit. Der Vater werde zudem beschuldigt, seine psychisch und körperlich kranke Tochter in ihrem Zimmer in Vollmersweiler (Kreis Germersheim) dreimal ans Bett gefesselt zu haben. Der Vorwurf lautet auf Freiheitsberaubung.

Den Ermittlungen zufolge sei es einige Monate vor dem Tod der Frau zu «psychischen Auffälligkeiten» gekommen, teilte die Staatsanwaltschaft Landau der Deutschen Presse-Agentur mit. «In diesen Situationen, in denen die Frau sehr aufgeregt war und sich nicht beruhigen ließ, soll der Vater die Tochter dreimal ans Bett gebunden haben, bis sie sich beruhigt hatte.»

Nach den durchgeführten Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die 39-Jährige keine ärztliche Behandlung gewollt habe. «Anfang 2022 ist sie körperlich erkrankt, wohl an Bronchitis», hieß es. Die Frau sei immer kränker geworden und im Februar 2022 gestorben. Die Obduktion ergab demnach als Todesursache eine Lungenembolie sowie Bronchitis und Flüssigkeitsmangel.

«Wir gehen davon aus, dass die Frau ärztliche Hilfe abgelehnt hat. Den Angeklagten wird vorgeworfen, fahrlässig den lebensbedrohlichen Zustand ihrer Tochter verkannt und ab dem Zeitpunkt, als die Frau keinen eigenen Willen mehr bilden konnte, keinen Arzt hinzugezogen zu haben.» Vorgesehene Fortsetzungstermine vor Gericht sind 15. und 17. Mai sowie 3. Juni (jeweils 9.00 Uhr).

© dpa
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