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Überrumpelt: Keinen Kabel-TV-Vertrag an der Haustür kaufen

Wer zur Miete wohnt, kann sich bald selbst für oder gegen den Kabelanschluss entscheiden. Daher sind Vertreter an den Haustüren unterwegs - von denen Sie sich nicht unter Druck setzen lassen sollten.
Ein Mann mit einer Aktentasche unter dem Arm
Ab Juli können Mieter selbst entscheiden, ob sie für ihren Kabelanschluss bezahlen möchten - Vertreter wollen das für Geschäfte nutzen. © Kai Remmers/dpa-tmn/dpa

Kabelanschluss für das ganze Haus und anteilig zahlen - ob man möchte, oder nicht: Ab Juli ist das nicht mehr möglich. Mieter und Mieterinnen können dann unabhängig vom Vermieter selbst darüber entscheiden, ob sie überhaupt einen Kabelanschluss haben und auch dafür zahlen wollen.

Vertrag lieber noch einmal überdenken

Auf der Suche nach neuen Kunden und Kundinnen klingeln daher dieser Tage vermehrt Vertreter von Kabelnetzbetreibern an den Haustüren. Doch von so einem unangekündigten Besuch sollte man sich nicht überrumpeln lassen. Ein Vertrag lässt sich bei Bedarf in aller Ruhe auf der Website des Anbieters abschließen, betont die Stiftung Warentest.

Lassen Sie sich daher auf keinen Fall unter Druck setzen. Die oft selbstständigen Vertreter wollen wegen der Provision vor allem einen Vertrag abschließen, die für Mieter oder Mieterin beste Lösung steht dabei weniger im Vordergrund. Für sie könnte laut der Stiftung Warentest der Umstieg auf Satelliten- oder Internet-Fernsehen (IPTV) vielleicht die bessere Alternative sein.

Bei Zweifeln Kundendienst anrufen

Misstrauisch sollten Sie werden, wenn ein unangemeldeter Besucher behauptet, er müsse in die Wohnung, um Ihren Kabelanschluss zu überprüfen. Bitten Sie den Vertreter dann, sich auszuweisen, und lassen Sie ihn nicht in die Wohnung. Sie können beim Kundendienst anrufen, Vodafone etwa hat dafür die Hotline 0800 6647402 geschaltet.

Übrigens: Sollten Sie an der Haustür zu einem Vertrag überredet worden sein, können Sie diesen unbegründet 14 Tage lang widerrufen. Dafür reicht eine E-Mail oder ein Brief an die auf den Unterlagen genannte Adresse.

© dpa
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