Games Music Hörbücher Gymondo MyTone Alle Services
vodafone.de

Ratenzahlung für energetische Maßnahmen ist nicht ratsam

Fenster, Fassade, Dach: Die energetische Sanierung des Eigenheims kann richtig teuer werden. Wer von Steuervorteilen profitieren möchte, tut aber gut daran, die Maßnahmen nicht in Raten zu begleichen.
Eine Frau macht ihre Steuererklärung
Für energetische Maßnahmen am Haus kann es Steuerermäßigungen geben. Wichtig ist aber, dass Eigentümerinnen und Eigentümer alle erforderlichen Voraussetzungen dafür erfüllen. © Christin Klose/dpa-tmn/dpa

Wer seine mindestens zehn Jahre alte, zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilie einer energetischen Sanierung unterzieht, kann dabei steuerlich profitieren. Die Kosten des ausführenden Fachunternehmens sind zu 20 Prozent absetzbar - bis zu einer Höchstgrenze von 40.000 Euro und verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren. Wichtige Voraussetzung dafür ist, dass Steuerzahlerinnen und Steuerzahler parallel keine anderen Fördermittel der KfW oder des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Anspruch nehmen. Und, dass sie den Aufwand nicht in Raten bezahlen. Sonst ist der Bonus unter Umständen verspielt.

Genau das ist Steuerzahlern bereits passiert. Auf ein entsprechendes Urteil des Finanzgerichts München (Az.: 8 K 1534/23) verweist der Bund der Steuerzahler. In dem konkreten Fall hatte ein Paar in seinem Einfamilienhaus eine neue Heizungsanlage einbauen lassen. Preis: rund 8120 Euro. Im Jahr der Fertigstellung bezahlte das Paar aber zunächst nur 2000 Euro, der restliche Betrag sollte in Raten abgestottert werden. Das zuständige Finanzamt versagte dem Paar den Steuerabzug daraufhin. Zurecht, wie das Gericht später feststellte.

Aufwand und Zahlung müssen in einem Jahr zusammenfallen

«Ausgaben werden im Steuerrecht in der Regel nur in dem Jahr berücksichtigt, in dem sie anfallen», sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Zum vollständigen Abschluss einer energetischen Maßnahme zählt aber eben nicht nur die Fertigstellung durch die Handwerker. Auch die vollständige Bezahlung der Arbeiten ist dafür notwendige Bedingung.

Wird die Maßnahme im Jahr der Installation nicht vollständig bezahlt, fallen Aufwand und Zahlung nicht zusammen, wodurch die Kosten grundsätzlich nicht absetzbar sind - weder in Teilen noch zu einem späteren Zeitpunkt.

«Deshalb ist es nach aktueller Rechtsprechung wichtig, den Rechnungsbetrag im Jahr der Fertigstellung der Maßnahme komplett und nicht in Raten zu zahlen», so Karbe-Geßler. Denn selbst wenn alle anderen Voraussetzungen vorbildlich erfüllt sind, also etwa die erforderlichen Bescheinigungen über die Maßnahme vorliegen und die Steuererklärung korrekt ausgefüllt wurde, kann es am Ende genau an der Zahlungsmethode scheitern.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Ruth Maria Kubitschek
People news
Ruth Maria Kubitschek schrieb als «Spatzl» TV-Geschichte
Hochzeitskuss
People news
Lugners sechste Ehe: Bräutigam und Braut haben ja gesagt
Caroline Link
People news
Caroline Link wird 60 - Schluss mit der Verschwendung!
Apple-Account: Das musst Du zur neuen Apple-ID wissen
Das beste netz deutschlands
Apple-Account: Das musst Du zur neuen Apple-ID wissen
Galaxy S26: Setzt sich Samsung von Apple ab?
Handy ratgeber & tests
Galaxy S26: Setzt sich Samsung von Apple ab?
KI im indischen Wahlkampf
Internet news & surftipps
Indien-Wahl als «Testlabor» für Künstliche Intelligenz
Borussia Dortmund - Real Madrid
Fußball news
BVB und die Folgen vom Wembley: Angst vor nächstem Trauma
Zwei Männer in einem Gespräch
Job & geld
Beratungsprotokoll: Unterschrift ist keine Pflicht