Faeser sagte, der Verfassungsschutz habe einen klaren gesetzlichen Auftrag, gegen Extremismus vorzugehen. Dabei arbeite er eigenständig. Die Bewertung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall sei von der Sicherheitsbehörde sorgfältig begründet und nun bereits in zweiter Instanz für rechtmäßig befunden worden. «Im Rechtsstaat entscheiden unabhängige Gerichte», sagte Faeser. Sie betonte: «Wir werden die rechtliche Bewertung weiter von der politischen Auseinandersetzung, die wir in Parlamenten und öffentlichen Debatten führen, klar trennen.»
Führende AfD-Politiker, darunter der Bundesschatzmeister Carsten Hütter, hatten zuletzt die Meinung geäußert, der Verfassungsschutz werde politisch instrumentalisiert.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Das Gericht bestätigte ein Urteil aus der Vorinstanz. Damit darf der Verfassungsschutz auch weiterhin nachrichtendienstliche Mittel wie etwa Observation zur Beobachtung der Partei einsetzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Redaktionshinweis: Hinweis: In einer früheren Version der Meldung wurde an Stelle des Wortes «Eigenständigkeit» das Wort «Unabhängigkeit» verwendet. Die Aussage wurde nun präzisiert. (13.05.2024, 11:19 Uhr)